Wichtige News
Eine faktenbasierte Analyse der Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu)
(Mit Verweis auf die FINMA-Liste der bewilligten AOs vom 20.11.2025)
1. Ausgangslage: Fusion kommuniziert – Bewilligung bleibt aus
Am 28. August 2025 wurden die angeschlossenen Vermögensverwalter von der OSFIN informiert, dass eine Fusion mit FINcontrol Suisse zur neuen OSFINcontrol AG geplant sei, vorbehältlich der FINMA-Bewilligung.
Bis heute, Stand 20. November 2025, ist jedoch Folgendes feststellbar:
- OSFINcontrol erscheint nicht in der FINMA-Liste der bewilligten Aufsichtsorganisationen. (Quelle: FINMA-Liste vom 20.11.2025 – Auszug als PDF in diesem Artikel verlinkt.)
Damit hält InPaSu fest:
Es gibt keine öffentlich dokumentierte Bewilligung der neuen AO. Die betroffenen Vermögensverwalter können nicht prüfen, ob die Fusion rechtlich vollzogen ist.
2. Fristen für AO-Wechsel: Verwaltungspraxis ohne gesetzliche Grundlage
Viele Vermögensverwalter wurden erst nach Erhalt des Gebührenreglements am 29. Oktober / 1. November auf die deutliche Kostensteigerung aufmerksam (je nach Struktur +70 % bis +300 %).
Erst durch Hinweise Dritter erfuhren sie von einer Frist Mitte November, die angeblich einen AO-Wechsel per 31.12. ermöglicht.
InPaSu hat die FINMA dazu schriftlich befragt. Die FINMA bestätigte am 12. und 13. November 2025:
- Die Frist sei eine Verwaltungspraxis, auf der FINMA-Webseite publiziert.
- Sie beruhe auf keiner gesetzlichen, regulatorischen oder verordnungsrechtlichen Grundlage.
- Bei verspäteten Gesuchen wolle man „wohlwollend Rechnung tragen“, sofern die Verzögerung nicht vom Institut zu vertreten sei.
Damit ist unbestritten:
Die FINMA-Frist ist nicht rechtsverbindlich, sondern internes Verwaltungshandeln. Eine solche Frist kann für betroffene Institute keine Ausschlusswirkung entfalten.
Besonders relevant ist:
Die neue AO war zum Zeitpunkt dieser Frist nicht bewilligt. Ein Wechsel zu einer nicht-bewilligten AO wäre aufsichtsrechtlich gar nicht möglich.
3. Wesentliche Informationsdefizite für beaufsichtigte Vermögensverwalter
Die OSFIN-Mitglieder wurden weder von OSFIN noch von OSFINcontrol noch von der FINMA:
- über diese Frist informiert,
- über allfällige Übergangsregeln aufgeklärt,
- oder über die Konsequenzen eines Wechsels instruiert.
Die FINMA verweist auf „gefässe der Informationsvermittlung durch die Fusionspartner“. Doch:
- Keines dieser Gefässe enthielt eine Frist oder Wechselhinweise.
- Keines enthielt Warnungen vor Mehrkosten.
- Kein Dokument wies auf Bewilligungsstatus oder Übergangsregeln hin.
Damit ist objektiv festzustellen:
Transparente Information der Beaufsichtigten fand nicht statt. Viele Institutsleiter erfuhren erst durch InPaSu von der Existenz dieser Frist.
4. Zusatzaudit bei AO-Wechsel – widersprüchliche Aufsichtspraxis
Die FINMA bestätigt erneut:
- Jeder AO-Wechsel zieht zwingend einen zusätzlichen Audit innerhalb von sechs Monaten nach sich.
- Dies gelte unabhängig vom Anlass des Wechsels.
Damit entsteht folgende Situation:
| Fall | Auditpflicht | Bemerkung |
| Wechsel zu einer anderen AO | Ja, zwingend innerhalb 6 Monaten | Mehrkosten 3’000–8’000 CHF |
| Verbleib bei OSFINcontrol | Nein | Obwohl kein einziger OSFIN-Mitarbeiter übernommen wurde |
Die Lage ist faktisch identisch:
- die Prüfprozesse der OSFIN enden,
- das Personal der OSFIN ist ausgeschieden,
- sowohl OSFINcontrol als auch jede alternative AO müssen sich neu in die Dossiers einarbeiten.
Trotzdem wird nur der Wechsel bestraft.
Damit hält InPaSu fest:
Diese Praxis führt in der Fusionssituation zu einer Ungleichbehandlung identischer Sachverhalte. Sie belastet risikolose Institute unverhältnismässig und verzerrt den Wettbewerb im AO-Markt.
Sie widerspricht zudem dem Grundsatz der risikobasierten Aufsicht, da gerade jene Institute mit bereits gewährten Prüfzyklen von 2–4 Jahren am stärksten benachteiligt werden.
5. Kostenfolgen: Erhöhte Gebühren ohne Möglichkeit zur Wahl
Die bisherigen OSFIN-Mitglieder müssen aufgrund des FINcontrol-Gebührenmodells mit teils massiven Mehrkosten rechnen:
- Fixgebühren steigen deutlich,
- laufende Pauschalen ersetzen Stundenabrechnungen,
- die Risikodifferenzierung nimmt ab,
- für kleine, risikoarme Institute entstehen unverhältnismässige Belastungen.
Der Fusionstext sprach von „Vereinfachung“ – nicht von Mehrkosten.
Die FINMA verweist gleichzeitig auf die Autonomie der AOs bei ihrer Gebührenstruktur. Fest steht aber:
Die OSFIN-Mitglieder hatten keine Möglichkeit, über diese Gebührenstruktur abzustimmen oder Alternativen fristgerecht zu prüfen.
6. Zusammenfassung der belegbaren Sachverhalte
Die folgenden Punkte sind unbestreitbar:
- OSFINcontrol war am 20.11.2025 nicht bewilligt. (Beleg: FINMA-Liste, PDF im Artikel)
- Die Frist Mitte November
– hat keine gesetzliche Grundlage,
– wurde nicht kommuniziert,
– konnte nicht eingehalten werden,
– basiert auf interner Verwaltungspraxis. - Risikobasierte Aufsicht wird durch einen zusätzlichen Audit bei Wechseln unterlaufen, obwohl bei der Fusion derselbe Informationsverlust entsteht.
- Die Kostensteigerungen wurden den OSFIN-Mitgliedern nicht offen dargelegt.
- Die FINMA-Kommunikation erfolgte erst nach öffentlicher Kritik durch InPaSu.
- Viele Vermögensverwalter konnten objektiv keine sachgerechte Entscheidung treffen, da
– Bewilligungssituation,
– Fristen,
– Auditpflichten,
– Kostenfolgen nicht ausreichend oder überhaupt nicht kommuniziert wurden.
7. Haltung von InPaSu: Sachlich, rechtsstaatlich, lösungsorientiert
InPaSu hält fest:
- Die Aufsicht muss verlässlich, planbar und transparent sein.
- Verwaltungspraxis darf Beaufsichtigte nicht faktisch entrechten.
- Risikolose Institute dürfen nicht wegen Strukturänderungen benachteiligt werden.
- Wettbewerb zwischen AOs ist gesetzlich vorgesehen und muss gewährleistet bleiben.
InPaSu wird deshalb:
- Alle rechtlich relevanten Punkte dokumentieren,
- Politische und regulatorische Klärung anstossen,
- Betroffene Vermögensverwalter weiter begleiten,
- Bei Bedarf unabhängige Prüfstellen (z. B. EFK) involvieren.
