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AO-Fusion OSFIN → OSFINcontrol: Fehlende Bewilligung, unklare Fristen und widersprüchliche Aufsichtspraxis

Donnerstag, 20 November 2025

Eine faktenbasierte Analyse der Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu)

(Mit Verweis auf die FINMA-Liste der bewilligten AOs vom 20.11.2025)

1. Ausgangslage: Fusion kommuniziert – Bewilligung bleibt aus

Am 28. August 2025 wurden die angeschlossenen Vermögensverwalter von der OSFIN informiert, dass eine Fusion mit FINcontrol Suisse zur neuen OSFINcontrol AG geplant sei, vorbehältlich der FINMA-Bewilligung.

Bis heute, Stand 20. November 2025, ist jedoch Folgendes feststellbar:

Damit hält InPaSu fest:

Es gibt keine öffentlich dokumentierte Bewilligung der neuen AO. Die betroffenen Vermögensverwalter können nicht prüfen, ob die Fusion rechtlich vollzogen ist.

2. Fristen für AO-Wechsel: Verwaltungspraxis ohne gesetzliche Grundlage

Viele Vermögensverwalter wurden erst nach Erhalt des Gebührenreglements am 29. Oktober / 1. November auf die deutliche Kostensteigerung aufmerksam (je nach Struktur +70 % bis +300 %).

Erst durch Hinweise Dritter erfuhren sie von einer Frist Mitte November, die angeblich einen AO-Wechsel per 31.12. ermöglicht.

InPaSu hat die FINMA dazu schriftlich befragt. Die FINMA bestätigte am 12. und 13. November 2025:

  • Die Frist sei eine Verwaltungspraxis, auf der FINMA-Webseite publiziert.
  • Sie beruhe auf keiner gesetzlichen, regulatorischen oder verordnungsrechtlichen Grundlage.
  • Bei verspäteten Gesuchen wolle man „wohlwollend Rechnung tragen“, sofern die Verzögerung nicht vom Institut zu vertreten sei.

Damit ist unbestritten:

Die FINMA-Frist ist nicht rechtsverbindlich, sondern internes Verwaltungshandeln. Eine solche Frist kann für betroffene Institute keine Ausschlusswirkung entfalten.

Besonders relevant ist:

Die neue AO war zum Zeitpunkt dieser Frist nicht bewilligt. Ein Wechsel zu einer nicht-bewilligten AO wäre aufsichtsrechtlich gar nicht möglich.

3. Wesentliche Informationsdefizite für beaufsichtigte Vermögensverwalter

Die OSFIN-Mitglieder wurden weder von OSFIN noch von OSFINcontrol noch von der FINMA:

  • über diese Frist informiert,
  • über allfällige Übergangsregeln aufgeklärt,
  • oder über die Konsequenzen eines Wechsels instruiert.

Die FINMA verweist auf „gefässe der Informationsvermittlung durch die Fusionspartner“. Doch:

  • Keines dieser Gefässe enthielt eine Frist oder Wechselhinweise.
  • Keines enthielt Warnungen vor Mehrkosten.
  • Kein Dokument wies auf Bewilligungsstatus oder Übergangsregeln hin.

Damit ist objektiv festzustellen:

Transparente Information der Beaufsichtigten fand nicht statt. Viele Institutsleiter erfuhren erst durch InPaSu von der Existenz dieser Frist.

4. Zusatzaudit bei AO-Wechsel – widersprüchliche Aufsichtspraxis

Die FINMA bestätigt erneut:

  • Jeder AO-Wechsel zieht zwingend einen zusätzlichen Audit innerhalb von sechs Monaten nach sich.
  • Dies gelte unabhängig vom Anlass des Wechsels.

Damit entsteht folgende Situation:

Fall Auditpflicht Bemerkung
Wechsel zu einer anderen AO Ja, zwingend innerhalb 6 Monaten Mehrkosten 3’000–8’000 CHF
Verbleib bei OSFINcontrol Nein Obwohl kein einziger OSFIN-Mitarbeiter übernommen wurde

Die Lage ist faktisch identisch:

  • die Prüfprozesse der OSFIN enden,
  • das Personal der OSFIN ist ausgeschieden,
  • sowohl OSFINcontrol als auch jede alternative AO müssen sich neu in die Dossiers einarbeiten.

Trotzdem wird nur der Wechsel bestraft.

Damit hält InPaSu fest:

Diese Praxis führt in der Fusionssituation zu einer Ungleichbehandlung identischer Sachverhalte. Sie belastet risikolose Institute unverhältnismässig und verzerrt den Wettbewerb im AO-Markt.

Sie widerspricht zudem dem Grundsatz der risikobasierten Aufsicht, da gerade jene Institute mit bereits gewährten Prüfzyklen von 2–4 Jahren am stärksten benachteiligt werden.

5. Kostenfolgen: Erhöhte Gebühren ohne Möglichkeit zur Wahl

Die bisherigen OSFIN-Mitglieder müssen aufgrund des FINcontrol-Gebührenmodells mit teils massiven Mehrkosten rechnen:

  • Fixgebühren steigen deutlich,
  • laufende Pauschalen ersetzen Stundenabrechnungen,
  • die Risikodifferenzierung nimmt ab,
  • für kleine, risikoarme Institute entstehen unverhältnismässige Belastungen.

Der Fusionstext sprach von „Vereinfachung“ – nicht von Mehrkosten.

Die FINMA verweist gleichzeitig auf die Autonomie der AOs bei ihrer Gebührenstruktur. Fest steht aber:

Die OSFIN-Mitglieder hatten keine Möglichkeit, über diese Gebührenstruktur abzustimmen oder Alternativen fristgerecht zu prüfen.

6. Zusammenfassung der belegbaren Sachverhalte

Die folgenden Punkte sind unbestreitbar:

  1. OSFINcontrol war am 20.11.2025 nicht bewilligt. (Beleg: FINMA-Liste, PDF im Artikel)
  2. Die Frist Mitte November
    – hat keine gesetzliche Grundlage,
    – wurde nicht kommuniziert,
    – konnte nicht eingehalten werden,
    – basiert auf interner Verwaltungspraxis.
  3. Risikobasierte Aufsicht wird durch einen zusätzlichen Audit bei Wechseln unterlaufen, obwohl bei der Fusion derselbe Informationsverlust entsteht.
  4. Die Kostensteigerungen wurden den OSFIN-Mitgliedern nicht offen dargelegt.
  5. Die FINMA-Kommunikation erfolgte erst nach öffentlicher Kritik durch InPaSu.
  6. Viele Vermögensverwalter konnten objektiv keine sachgerechte Entscheidung treffen, da
    – Bewilligungssituation,
    – Fristen,
    – Auditpflichten,
    – Kostenfolgen nicht ausreichend oder überhaupt nicht kommuniziert wurden.

7. Haltung von InPaSu: Sachlich, rechtsstaatlich, lösungsorientiert

InPaSu hält fest:

  • Die Aufsicht muss verlässlich, planbar und transparent sein.
  • Verwaltungspraxis darf Beaufsichtigte nicht faktisch entrechten.
  • Risikolose Institute dürfen nicht wegen Strukturänderungen benachteiligt werden.
  • Wettbewerb zwischen AOs ist gesetzlich vorgesehen und muss gewährleistet bleiben.

InPaSu wird deshalb:

  1. Alle rechtlich relevanten Punkte dokumentieren,
  2. Politische und regulatorische Klärung anstossen,
  3. Betroffene Vermögensverwalter weiter begleiten,
  4. Bei Bedarf unabhängige Prüfstellen (z. B. EFK) involvieren.
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