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Aussage und Aufsichtspraxis: Der Abstand wächst
Zur Rede von FINMA-Direktor Stefan Walter vor dem Tessiner Finanzplatz vom 15. Oktober 2026
Stefan Walter hat am Donnerstag in Vezia erklärt, wie die FINMA die Vermögensverwaltung beaufsichtigt. Die Begriffe sind bekannt: risikobasiert, proportional, präventiv. Die FINMA wolle das Geschäft nicht erschweren. Ihre Antwort auf Risiken laute nicht «überall mehr Aufsicht». Prävention solle weitere Aufsichtsmassnahmen überflüssig machen. Und auffällig oft betonte der FINMA-Direktor die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes – finews.ch fragt selbst, ob dies ein neuer Akzent sei.
Die Initiative Patrimoniale Suisse nimmt diese Aussagen ernst.
Stefan Walter hat in Vezia im Grundsatz die richtige Aufsicht beschrieben. Das Problem ist, dass die Beaufsichtigten eine andere erleben. Und der Abstand zwischen öffentlichem Anspruch und gelebter Aufsichtspraxis wird nicht kleiner.
Was die FINMA sagt – und was die Beaufsichtigten erleben
Wir stellen fünf zentrale Aussagen der Rede den Erfahrungen FINMA-bewilligter unabhängiger Vermögensverwalter gegenüber.
Grundlage sind die InPaSu-Folgeumfrage 2026 mit 56 gültigen Rückmeldungen FINMA-bewilligter Vermögensverwalter, durchgeführt im Mai und Juni 2026, sowie der Zwischenstand unserer laufenden Erhebung zu Risikoeinstufung und Prüfrhythmus per 15. Oktober 2026. 50 der 56 ausgewerteten Institute der Folgeumfrage verfügen über höchstens fünf Vollzeitstellen.
Aussage 1: Die Aufsicht ist risikobasiert.
17 der 18 Institute, die in unserer laufenden Erhebung bisher geantwortet haben, sagen: Die Aussage «Die Regulierung ist risikobasiert» trifft auf ihr Unternehmen nicht oder eher nicht zu.
Bereits die Folgeumfrage 2026 zeigte dasselbe Bild: Die risikobasierte Aufsicht wurde durchschnittlich mit 7.77 von 10 bewertet; 69.6 % vergaben Werte zwischen 8 und 10 – auf einer Skala, bei der 10 für «unverhältnismässig und schädigend» steht.
Eine Aufsicht wird nicht dadurch risikobasiert, dass man sie regelmässig so bezeichnet. Entscheidend ist, ob unterschiedliche Risiken tatsächlich zu unterschiedlichen Prüfungen, Belastungen und Kosten führen.
Aussage 2: Die Umsetzung ist proportional.
16 von 18 Instituten halten die Aussage, Aufwand und Kosten stünden in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko, für nicht oder eher nicht zutreffend.
Die Folgeumfrage bestätigt diesen Befund: 100 % der Befragten berichten von gestiegenem Regulierungsaufwand seit 2020. Bei 44.6 % hat er sich mehr als verdoppelt. Kein einziges Institut meldete eine Entlastung.
Das trifft eine Branche, die überwiegend aus Kleinunternehmen besteht. Wenn kleine Institute mit einfachen Geschäftsmodellen annähernd dieselben Fixkosten und administrativen Anforderungen tragen wie wesentlich grössere Strukturen, ist das nicht Proportionalität.
Aussage 3: «Unsere Antwort lautet nicht: überall mehr Aufsicht.»
12 von 18 Instituten werden jedes Jahr geprüft. Kein einziges wird im Vierjahresrhythmus geprüft – obwohl Art. 62 Abs. 2 FINIG ausdrücklich vorsieht, die Prüfperiodizität unter Berücksichtigung von Tätigkeit und Risiken auf bis zu vier Jahre zu erhöhen.
15 von 18 halten die Risikoeinstufung, die zu ihrem Prüfrhythmus führt, für nicht oder eher nicht gerechtfertigt. Nur 2 von 18 kennen die Umstände, die zu ihrer Einstufung geführt haben, vollständig. 11 wurden sie nie mitgeteilt. 16 von 18 lehnen es ausdrücklich ab, dass ihnen ihre Risikoeinstufung nicht offengelegt wird.
Wie soll ein Institut sein Risiko reduzieren, wenn es nicht einmal weiss, weshalb es als erhöhtes Risiko eingestuft wird?
Die Prüfperiodizität legt formell die Aufsichtsorganisation fest. Diese steht jedoch unter der Aufsicht der FINMA und richtet ihre Praxis an deren Erwartungen aus. Wer öffentlich «risikobasiert» verspricht, kann die Verantwortung für die Umsetzung nicht an die nachgelagerte Stufe delegieren.
Aussage 4: Prävention soll weitere Aufsichtsmassnahmen überflüssig machen.
Walter formuliert einen richtigen Grundsatz: Wiederkehrende Risikomuster sollen erkannt und transparent gemacht werden, damit Institute präventiv reagieren können und weitere Aufsichtsmassnahmen überflüssig werden.
Dazu braucht es eine nachvollziehbare Wirkungskette: Risiko → Begründung → Massnahme → Verbesserung → Entlastung.
Ein Institut, das über Jahre beanstandungsfrei geprüft wird, Risiken reduziert und sein Geschäftsmodell vereinfacht, muss nachvollziehen können, wann und wie sich dies auf Prüfperiodizität, Prüfungsumfang und Kosten auswirkt. Bleibt diese Wirkung für den Beaufsichtigten unsichtbar, bleibt auch die behauptete Risikobasierung abstrakt.
Aussage 5: Die Aufsicht stärkt die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes.
Stefan Walter erklärt, eine wirksame Aufsicht trage zu einem wettbewerbsfähigen und zukunftsfähigen Finanzplatz Schweiz bei.
Die von uns befragten Vermögensverwalter beurteilen die Wettbewerbswirkung des heutigen Systems mit durchschnittlich 8.91 von 10. Der Median liegt bei 10. 83.9 % vergeben Werte zwischen 8 und 10 – auf einer Skala, bei der 10 für «marktvernichtend» steht.
Wer Wettbewerbsfähigkeit öffentlich zum Ziel erklärt, muss sich mit diesem Befund auseinandersetzen. Regulatorische Fixkosten treffen kleine Vermögensverwalter überproportional. Sie fördern Skalierung und Konsolidierung nicht aufgrund besserer Dienstleistungen, sondern aufgrund regulatorischer Kosten. Das ist keine Stärkung des Wettbewerbs.
Was zu einer höheren Risikoeinstufung führen kann
Ein Institut berichtet, nach einem Wechsel der Aufsichtsorganisation wieder jährlich geprüft zu werden, obwohl ihm zuvor ein Dreijahresrhythmus zugeteilt worden war. Andere nennen ausländische Kundenstrukturen, Kundenkonzentrationen oder als komplex eingestufte Strukturen.
Solche Merkmale können Hinweise auf erhöhte Risiken sein. Sie ersetzen aber keine konkrete Begründung, weshalb daraus im Einzelfall gerade eine jährliche Prüfung folgen muss.
Eine risikobasierte Aufsicht muss den Zusammenhang erklären: Welches konkrete Risiko besteht? Wie hoch ist es? Welche Massnahme folgt daraus? Und was kann das Institut tun, damit diese Massnahme wieder entfällt?
Genau diese Transparenz fehlt vielen Beaufsichtigten.
Der Abstand zwischen Anspruch und Praxis wächst
Im Oktober 2025 fand ein FINMA-Roundtable mit der Branche statt. Die von InPaSu angesprochenen grundlegenden Systemfragen führten aus Sicht der Betroffenen zu keiner erkennbaren Verbesserung.
Der Jahresvergleich unserer Umfragen ist eindeutig: Kein einziger zentraler Messwert hat sich verbessert. Die Beurteilung der Doppelspurigkeiten zwischen FINMA, Aufsichtsorganisation und Prüfgesellschaft verschlechterte sich von 7.5 auf 8.55 von 10. Die Beurteilung des Beitrags des Systems zum Anlegerschutz von 9.0 auf 9.18.
Das ist besonders relevant, weil Stefan Walter nun erneut von Proportionalität, Prävention und Risikobasierung spricht. Die Sprache nähert sich den Forderungen der Branche an. In unseren Messwerten ist die entsprechende Verbesserung der Praxis nicht sichtbar.
60 Aufsichtsfälle rechtfertigen keine pauschale Betrachtung einer Branche
Die Zahl der von der FINMA eröffneten Aufsichtsfälle bei Vermögensverwaltern ist laut finews von 7 im Jahr 2023 auf 60 im Jahr 2025 gestiegen. Stefan Walter sagt dazu selbst: «Es wäre falsch, daraus ein generelles Urteil über eine ganze Branche abzuleiten.»
Dem stimmen wir ausdrücklich zu. Aber daraus folgt eine Konsequenz: Wenn einzelne problematische Fälle kein Urteil über die gesamte Branche rechtfertigen, dann müssen Aufsicht und Prüfintensität umso konsequenter zwischen problematischen und risikoarmen Instituten unterscheiden.
60 Fälle sind kein Argument gegen Risikodifferenzierung. Sie sind ein Argument dafür.
Auch bei FINMA-Rundschreiben klaffen Rechtslage und Praxis auseinander
Der Bundesrat hielt am 15. April 2026 in seiner Stellungnahme zur Motion 26.3017 fest, dass FINMA-Rundschreiben – anders als FINMA-Verordnungen – für die Betroffenen keine rechtsbindende Wirkung entfalten.
Unsere Umfrage zeigt eine andere Aufsichtsrealität: 83.9 % der befragten Vermögensverwalter geben an, FINMA-Rundschreiben in der Praxis als verbindlich zu behandeln. Nur 5.4 % sehen sie als Orientierungshilfe.
Wenn eine Norm rechtlich nicht verbindlich ist, über Aufsichtsorganisationen, Prüfgesellschaften und Audits aber faktisch wie verbindliches Recht wirkt, besteht ein rechtsstaatliches Problem. Auch hier gilt: Formelle Darstellung und praktische Wirkung stimmen nicht überein.
Es geht nicht um die Motive der FINMA
InPaSu behauptet nicht, dass Aufsicht überflüssig sei. Wir verlangen eine wirksame Aufsicht – streng dort, wo tatsächlich Risiken bestehen, und zurückhaltend dort, wo einfache Geschäftsmodelle, geringe Risiken und beanstandungsfreie Prüfungen vorliegen.
Unsere Umfragen sind keine repräsentative Vollerhebung der Branche. Das sagen wir ausdrücklich. 56 gültige Rückmeldungen und ein Zwischenstand von 18 Antworten zur Risikoeinstufung sind begrenzte Stichproben. Aber sie dokumentieren die Erfahrungen FINMA-bewilligter Institute, und die Ergebnisse sind über verschiedene Fragestellungen hinweg auffallend konsistent.
Wer ein anderes Bild zeichnet, sollte die bessere Datenbasis offenlegen. Hier hat die FINMA einen entscheidenden Vorteil: Stefan Walter erklärt selbst, dass die FINMA seit zwei Jahren branchenübergreifend Daten zur Vermögensverwaltung erhebt.
Dann erwarten wir Zahlen – nicht nur Begriffe.
Herr Walter, wir nehmen Sie beim Wort.
Sie haben in Vezia die richtige Aufsicht beschrieben: risikobasiert, proportional, präventiv und wettbewerbsfördernd. Dann beantworten Sie bitte vier Fragen:
- Wie viele unabhängige Vermögensverwalter werden heute jährlich, alle zwei, drei oder vier Jahre geprüft?
- Welche konkreten Risikokriterien führen zu welchem Prüfrhythmus – und weshalb werden sie den Beaufsichtigten nicht mitgeteilt?
- Welche nachweisbaren Entlastungen erfahren Institute, die jahrelang beanstandungsfrei arbeiten?
- Welchen messbaren zusätzlichen Anlegerschutz hat der seit 2020 massiv gestiegene Regulierungsaufwand geschaffen?
Diese Zahlen liegen bei der FINMA vor. Sie beantworten die Frage nach der tatsächlichen Proportionalität besser als jede Rede.
Darüber hinaus verlangen wir, dass die Doppelspurigkeiten zwischen FINMA, Aufsichtsorganisationen, Prüfgesellschaften und weiteren Kontrollinstanzen systematisch identifiziert und abgebaut werden. Das Unternehmensentlastungsgesetz verlangt risikobasierte Kontrollen. Dieser gesetzliche Grundsatz gilt auch für die Finanzmarktaufsicht.
Solange diese Fragen unbeantwortet bleiben, liegt das Problem nicht in der Kommunikation der FINMA. Es liegt im dokumentierten Abstand zwischen Anspruch und Aufsichtspraxis.
Diese Daten und konkreten Fälle werden wir am 3. Februar 2027 in das Hearing des Eidgenössischen Finanzdepartements zur Optimierung der Finanzmarktregulierung einbringen.
Betroffene unabhängige Vermögensverwalter können ihre Erfahrungen zu Risikoeinstufung und Prüfrhythmus weiterhin vertraulich einbringen; die Auswertung erfolgt ausschliesslich aggregiert und anonymisiert:
Initiative Patrimoniale Suisse
Roger Fromm, Präsident
