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Zur Evaluation der FINMA-Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter: Befunde, Argumente und Forderungen der Initiative Patrimoniale Suisse · Juli 2026
Vorwort: Postulat ja — aber die richtige Antwort
Das Kommissionspostulat 26.4048 WAK-N zur Evaluation der Aufsichtsstruktur und -praxis im Finanzmarkt kommt zum richtigen Zeitpunkt. Fünf Jahre nach Inkrafttreten von FINIG und FIDLEG ist eine nüchterne Bilanz überfällig. Die Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu) begrüsst diese Initiative ausdrücklich.
Doch mit einem Postulat allein ist wenig gewonnen. Entscheidend ist, was daraus wird. Wenn der Bericht des Bundesrates in der üblichen Verwaltungslogik ausgeführt wird — mehr Ressourcen, mehr Kontrolle, mehr Personal — wird er das Falsche liefern. Wenn der Blick auf internationale Empfehlungen gelenkt wird, insbesondere auf jene des Internationalen Währungsfonds, der in seinen FSAP-Berichten regelmässig eine Stärkung der FINMA-Befugnisse, zusätzliche Aufsichtsressourcen und den Ausbau datengestützter Aufsicht empfiehlt, dann wird die versalzene Suppe mit noch mehr Salz korrigiert.
Das wäre das Gegenteil von dem, was die Branche braucht.
Das Problem der Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter ist nicht primär ein Kapazitätsproblem der FINMA. Es ist ein Systemproblem. Ein System, das dieselben Sachverhalte mehrfach prüft, Meldepflichten ohne ausreichende Wesentlichkeitsschwellen anwendet, Rundschreiben faktisch wie Gesetz wirken lässt und hohe Kosten produziert, ohne einen messbaren Schutzgewinn auszuweisen, wird durch mehr Personal nicht besser. Es wird teurer.
Dieser Artikel legt für jeden der acht Prüfpunkte des Postulats die Befunde aus der InPaSu-Folgeumfrage 2026 vor. Die Umfrage basiert auf 64 eingereichten Fragebogen. Davon wurden 8 ausgeschlossen: 5 von nicht teilnahmeberechtigten Personen, 2 wegen Doppeleinreichungen und 1 wegen widersprüchlicher Angaben ohne Reaktion auf Rückfragen. Ausgewertet wurden damit 56 gültige Rückmeldungen FINMA-bewilligter unabhängiger Vermögensverwalter.
Die Ergebnisse sind kein unverbindliches Stimmungsbild. Sie sind ein dokumentiertes Branchenbild. Sie zeigen strukturelle Fehlfunktionen eines Aufsichtssystems, das seine eigenen Versprechen — Effizienz, Verhältnismässigkeit, Transparenz und Risikobasierung — aus Sicht der Betroffenen nicht einlöst.
InPaSu kritisiert nicht die Aufsicht als solche. Eine professionelle Aufsicht ist notwendig. Sie schützt Anleger, stärkt Vertrauen und sichert die Qualität des Finanzplatzes. Kritisiert wird die konkrete Umsetzung: eine Aufsichtspraxis, die zu teuer, zu formalistisch, zu wenig transparent und für kleine Institute strukturell unverhältnismässig ist.
I. Zu viel Formaljuristik, zu wenig Praxisverständnis
Bevor die einzelnen Prüfpunkte behandelt werden, muss das grundlegende Problem beim Namen genannt werden: Das heutige Aufsichtssystem wirkt in seiner praktischen Ausgestaltung stark formaljuristisch geprägt und zu wenig an der operativen Realität kleiner Vermögensverwalter ausgerichtet.
Das zeigt sich nicht nur in einzelnen Fehlern, sondern im Systemcharakter. Rundschreiben werden mit rechtlicher Präzision formuliert, ohne ausreichend zu berücksichtigen, wie sie in Kleinstinstituten operativ umgesetzt werden müssen. Meldepflichten werden formal eng definiert, ohne ihren wirtschaftlichen Verhältnismässigkeitsbezug ausreichend zu prüfen. Prüfprozesse suchen nach Dokumentationslücken, ohne immer zwischen echtem Risiko und administrativer Abweichung zu unterscheiden. Die AO-Governance ist in rechtliche Konstruktionen gekleidet, die formal erklärbar sind, für Unternehmer aber häufig intransparent bleiben.
Das Ergebnis ist eine Regulierung, die formell korrekt wirken mag, inhaltlich aber am Ziel vorbeischiesst. 91,1 % der befragten UVV bewerten den Beitrag des heutigen Systems zum Anlegerschutz mit 8 bis 10 — auf einer Skala, bei der 10 «reine Bürokratie ohne Nutzen» bedeutet. Das ist nicht das Urteil von Regulierungsgegnern. Es ist das Urteil FINMA-bewilligter Fachleute mit jahrelanger Praxiserfahrung.
Der Kern des Problems liegt darin, dass Kleinstinstitute oft mit einer Logik beaufsichtigt werden, die aus grösseren Finanzinstituten stammt. Von den 56 ausgewerteten Instituten haben 12 nur eine Vollzeitstelle, 38 beschäftigen 2 bis 5 Personen. Damit bestehen 50 von 56 ausgewerteten Instituten aus maximal 5 Vollzeitstellen.
Diese Unternehmen sind keine Banken. Sie halten Kundengelder nicht selbst. Die Vermögenswerte liegen bei regulierten Depotbanken, welche ihrerseits umfassenden Pflichten unterstehen. Gerade deshalb muss die Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter anders kalibriert werden als bei Instituten, die Kundengelder selbst halten, Bilanzrisiken tragen oder systemische Risiken verursachen können.
Was es braucht, sind mehr Praxisverständnis und mehr unternehmerische Realität in den Entscheidungsstrukturen: Personen, die verstehen, wie ein Vermögensverwalter mit drei Mitarbeitenden, zwanzig langjährigen Kunden und CHF 80 Millionen verwalteten Vermögen tatsächlich arbeitet. Personen, die zwischen echtem Anlegerrisiko und formaler Abweichung unterscheiden können. Personen, die eine Meldepflicht nicht nur am Rand der Gesetzgebung auslegen, sondern an ihrer wirtschaftlichen Wirkung messen.
Das ist keine Anti-Regulierungs-Position. Es ist die Voraussetzung für wirksame Regulierung.
Auch das Unternehmensentlastungsgesetz weist in diese Richtung. Art. 1 Bst. c UEG verlangt ausdrücklich, dass kleine und mittlere Unternehmen nicht übermässig belastet werden. Art. 2 Bst. f UEG verlangt risikobasierte Kontrollen. Das sind keine politischen Nebensätze. Es sind gesetzlich verankerte Grundsätze, an denen auch die Finanzmarktaufsicht gemessen werden muss.
II. Was InPaSu nicht fordert
InPaSu fordert keine Aufsichtslücke. InPaSu fordert keine Rückkehr zur Beliebigkeit. InPaSu fordert keine Sonderbehandlung für schlecht organisierte Institute. Und InPaSu fordert auch nicht, dass klare Verstösse folgenlos bleiben.
Gefordert wird etwas anderes: eine Aufsicht, die echte Risiken erkennt, kleine und einfache Institute spürbar entlastet und Kosten nur dort verursacht, wo ein nachvollziehbarer Schutzgewinn entsteht.
Eine gute Aufsicht muss konsequent sein, wenn Anleger gefährdet werden. Sie muss aber zurückhaltend sein, wenn kein relevantes Risiko besteht. Sie muss streng sein, wo Geschäftsmodelle komplex, intransparent oder missbrauchsanfällig sind. Sie muss schlank sein, wo Institute einfach, überschaubar und risikoarm organisiert sind.
Genau dieser Unterschied wird heute zu wenig gemacht.
III. Die acht Prüfpunkte des Postulats — Befunde und Forderungen
Prüfpunkt 1: Kosten und Gebühren
Das Postulat verlangt eine Untersuchung der Entwicklung und Verteilung der Aufsichtskosten in den verschiedenen Finanzmarktsektoren sowie deren Verhältnis zum jeweiligen Risikoprofil.
Die Fairness der FINMA-Abgabe wird mit 8,55 von 10 bewertet. 85,7 % der Teilnehmer vergeben kritische Werte zwischen 8 und 10. Die Kostenentstehung und Beeinflussbarkeit der FINMA-Abgabe wird mit 8,96 von 10 beurteilt, Median 10, 91,1 % im kritischen Bereich. Das sind die schärfsten Messungen der gesamten Umfrage neben dem Anlegerschutz.
Die Aufsichtskosten für UVV sind seit 2020 für viele Institute von typischerweise rund CHF 2'000 pro Jahr auf heute häufig CHF 10'000 bis 30'000 pro Jahr gestiegen. Für ein Institut mit CHF 30 Millionen verwalteten Vermögen und entsprechend bescheidener Ertragsbasis entspricht das einem erheblichen Teil des Betriebsergebnisses. Für ein Institut mit CHF 300 Millionen ist es ein Bruchteil davon.
Damit wirkt das System strukturverändernd. Es belastet kleine Anbieter überproportional und begünstigt grössere Einheiten. Das widerspricht dem Grundgedanken einer risikobasierten und verhältnismässigen Kostenverteilung.
Besonders problematisch ist die FINMA-Abgabe. Sie wird formal den Aufsichtsorganisationen belastet, wirtschaftlich aber an die unabhängigen Vermögensverwalter weitergegeben. Die Endbeaufsichtigten zahlen die Rechnung, ohne die Entstehungsgrundlage ausreichend nachvollziehen oder direkt wirksam anfechten zu können.
Die Umfrage zeigt dies mit seltener Deutlichkeit: 92.9 % der befragten UVV sehen keinen wirksamen Rechtsschutz gegen die FINMA-Abgabe. Nur ein einziger Teilnehmer sieht einen solchen Rechtsschutz als gegeben an. Eine Rechnung ohne ausreichende Transparenz, ohne direkte Einflussmöglichkeit und ohne wirksamen Rechtsweg ist für eine KMU-Branche nicht akzeptabel.
Der Bundesrat muss eine vollständige Kostenrechnung vorlegen, aufgeschlüsselt nach FINMA-Abgabe, AO-Gebühren, externen Prüfkosten, Akkreditierungskosten, internen Verwaltungslasten und Beratungskosten — mit Vergleich verschiedener Institutsklassen. Zwingend ist ausserdem ein direkter Kostenvergleich zwischen dem heutigen AO-Modell und einer direkten FINMA-Unterstellung für kleine UVV. Ohne diesen Vergleich ist keine informierte politische Entscheidung möglich.
Prüfpunkt 2: Effizienz der Aufsichtsmodelle
Das Postulat verlangt einen Vergleich zwischen zweistufigen Strukturen und direkter Aufsicht sowie die Identifikation von Doppelspurigkeiten.
Doppelspurigkeiten zwischen FINMA, AO und Prüfgesellschaft werden mit 8.55 von 10 bewertet. 85.7 % vergeben Werte zwischen 8 und 10. Nur 16.1 % der Befragten befürworten das heutige zweistufige System. 62.5 % sprechen sich für eine direkte FINMA-Aufsicht aus.
Eine anonymisierte Rückmeldung bringt es auf den Punkt: «Wir prüfen ja schon 3 bis 4 Mal das gleiche, wenn man die Bankenseite auch miteinbezieht, der Aufwand ist exorbitant.»
Das heutige System umfasst im UVV-Bereich mehrere Prüfebenen: die Depotbank, die externe Prüfgesellschaft, die AO, interne Compliance-Prozesse und indirekt die FINMA-Erwartungshaltung, die über Rundschreiben, Prüfprogramme und AO-Praxis in die Institute hineinwirkt. Mehr Ebenen bedeuten aber nicht automatisch mehr Sicherheit. Wenn dieselben Sachverhalte mehrfach geprüft werden, entsteht vor allem eines: Kosten.
Auch die Akkreditierungspolitik bei Auditoren wirft Effizienzfragen auf. Wenn jede AO ihre Auditoren gesondert akkreditieren muss und diese nur für die jeweilige AO tätig sein können, entsteht ein künstlich segmentierter Markt, der Kosten erhöht und Wechsel erschwert — ohne erkennbaren Schutzgewinn.
Der Bundesrat muss mindestens drei Varianten methodisch sauber gegenüberstellen: das heutige zweistufige Modell, eine direkte FINMA-Unterstellung mit externer Revisionsstelle und ein vereinfachtes Modell für kleine und einfache UVV mit risikobasierten Kontrollen, reduzierten Meldepflichten und mehrjähriger Prüfperiodizität. Dabei muss die institutionelle Eigenlogik ehrlich benannt werden: Jede AO hat ein Interesse an ihrer eigenen Weiterexistenz — das darf kein Grund sein, ein System zu erhalten, das seine Effizienzversprechen nicht einlöst.
Prüfpunkt 3: Transparenz der Aufsicht
Das Postulat verlangt die Nachvollziehbarkeit von Risikoeinstufungen, Prüfprozessen und Aufsichtspraxis.
Nur 1.8 % der Befragten akzeptieren die heutige FINMA-Abgabe über die AO vorbehaltlos. 51.8 % akzeptieren sie nur unter der Bedingung vollständiger Transparenz. 41.1 % lehnen sie grundsätzlich ab. 94.6 % fordern mehr Transparenz von den AOs — 83.6 % verlangen die Offenlegung der AO-Jahresrechnung, 78.2% die Offenlegung der Vergütungen von Organen und Geschäftsleitung.
Hier besteht eine fundamentale Asymmetrie: Die FINMA verlangt von den Beaufsichtigten umfassende Offenlegung, Dokumentation, Nachweise, Risikobeurteilungen und Meldepflichten. Die AOs hingegen erfüllen einen gesetzlichen Aufsichtsauftrag, finanzieren sich über faktische Pflichtbeiträge der Beaufsichtigten, unterliegen aber keiner vergleichbaren Transparenzpflicht gegenüber denjenigen, die wirtschaftlich zahlen. Wer einen öffentlich-rechtlich geprägten Auftrag erfüllt und faktische Pflichtbeiträge erhebt, schuldet den Betroffenen Rechenschaft — unabhängig von der privatrechtlichen Rechtsform.
Ein besonders gravierender Befund betrifft die faktische Wirkung von FINMA-Rundschreiben. 83.9 % der befragten UVV behandeln FINMA-Rundschreiben in der Praxis als verbindlich. Der Bundesrat hat jedoch in seiner Stellungnahme zur Motion 26.3017 von Nationalrat Paolo Pamini (15. April 2026) ausdrücklich festgehalten: «Im Gegensatz zu FINMA-Verordnungen entfalten FINMA-Rundschreiben demnach keine rechtsbindenden Wirkungen für die Betroffenen.»
Die gelebte Aufsichtspraxis sieht nach Einschätzung der Branche anders aus. Über AO, Prüfgesellschaften und Audits werden Rundschreiben faktisch wie verbindliche Normen behandelt — und bei Nichtbeachtung faktisch sanktioniert. Zwischen formeller Rechtslage und praktischer Wirkung klafft eine Lücke, die parlamentarisch nicht länger ignoriert werden kann. Die FINMA darf nicht über Rundschreiben faktisch Recht setzen, ohne dass dieselben demokratischen und rechtsstaatlichen Kontrollen greifen wie bei formellen Verordnungen.
Prüfpunkt 4: Verhältnismässigkeit
Das Postulat verlangt die Prüfung der Angemessenheit regulatorischer Anforderungen im Verhältnis zu Grösse, Komplexität und Risiko der beaufsichtigten Institute.
Die Verhältnismässigkeit der Meldepflichten wird mit 8.57 von 10 bewertet. Der Median liegt bei 10. 60.7 % vergeben sogar den Höchstwert 10.
Wenn der Austritt aus dem Vorstand eines Sportvereins oder einer wohltätigen Institution einen Meldeprozess auslöst, der mehrere tausend Franken Aufwand verursachen kann, hat das System den Massstab verloren. Wenn eine Kundenkonzentration von über 25 % ohne ausreichende Berücksichtigung der konkreten Kundenbeziehung als Risikofaktor bewertet wird, werden Denkmuster aus dem Bankensektor auf ein strukturell anderes Geschäftsmodell übertragen. Bei einer Bank kann der Verlust eines Grosskunden organisatorisch und personell relevant sein. Bei einem schlanken UVV mit wenigen langjährigen Kunden kann dieselbe Kennzahl völlig anders zu beurteilen sein.
Es braucht verbindliche Entlastungen für Kleinstinstitute mit einfachem Geschäftsmodell — insbesondere für UVV mit weniger als CHF 2 Millionen Umsatz und bis zu 5 Vollzeitstellen. Art. 1 Bst. c UEG ist dabei ausdrücklich zu berücksichtigen: Kleine und mittlere Unternehmen dürfen nicht übermässig belastet werden.
Prüfpunkt 5: Nutzung bestehender Flexibilitäten
Das Postulat verlangt die Prüfung der Anwendung risikobasierter Instrumente und regulatorischer Erleichterungen.
Die risikobasierte Aufsicht wird mit 7.77 von 10 bewertet. 69.6 % sehen sie im kritischen Bereich. Gerade deshalb ist dieser Wert besonders aussagekräftig: Selbst beim Begriff, den die FINMA regelmässig und öffentlich positiv besetzt, besteht eine deutliche Wahrnehmungslücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit. Eine anonymisierte Rückmeldung fasst die Diskrepanz präzise zusammen: «Dort prüfen, wo es wirklich notwendig ist. Sonst Bürokratie bitte entlasten — und nicht nur davon sprechen.»
Bestehende Flexibilitätsinstrumente wirken in der Praxis aus mehreren Gründen nicht ausreichend. Die Kriterien für Erleichterungen sind nicht klar und öffentlich kommuniziert. AOs unterliegen einem institutionellen Anreiz, Prüfungen eher auszuweiten als zu reduzieren. Prüfgesellschaften werden nach Aufwand entschädigt — strukturell nicht automatisch im Interesse gezielter Prüfungen. Und AO-Wechsel führen häufig zu Zusatzaufwand, auch wenn aktuelle Prüfberichte und Konformitätsnachweise vorliegen.
Für kleine und risikoarme Institute braucht es konkret: mehrjährige Prüfperiodizität als Regelfall, Verzicht auf Zusatzprüfung bei AO-Wechsel ohne konkreten Risikogrund, Anerkennung bereits erfolgter Prüfungen, schlanke Meldeverfahren mit klaren Bagatellgrenzen und standardisierte Kurzverfahren für unproblematische Änderungen. Art. 2 Bst. f UEG ist explizit zu berücksichtigen: Risikobasierung muss sich in weniger Aufwand und tieferen Kosten niederschlagen — nicht nur in öffentlichen Formulierungen.
Prüfpunkt 6: Governance — und warum mehr Ressourcen nicht die Antwort sind
Das Postulat verlangt die Analyse möglicher Interessenkonflikte und institutioneller Verflechtungen in den Aufsichtsstrukturen.
50 % der befragten UVV bewerten die Marktstruktur der Aufsichtsorganisationen als problematisch. Nur 7.1 % sehen sie als positiv. Von den ehemaligen OSFIN-Mitgliedern berichten 100 % von gestiegenen Kosten infolge der OSFIN-FINcontrol-Fusion. Das versprochene Effizienzpotenzial der Konsolidierung ist für die Branche nicht sichtbar geworden.
AOs erfüllen einen gesetzlichen Auftrag, finanzieren sich über faktische Pflichtbeiträge der Beaufsichtigten und müssen gleichzeitig gegenüber der FINMA ihre eigene Bewilligung sichern. Diese Doppelrolle schafft ein strukturelles Spannungsfeld. Eine Auswertung von Handelsregister- und Parlamentsregisterdaten zeigt zudem, dass Führungsgremien von AOs und AO-nahen Trägerorganisationen in mehreren Fällen von Personen besetzt sind oder waren, die gleichzeitig oder zeitlich eng versetzt politische Mandate auf Bundes- oder Kantonsebene innehatten oder innehaben. Diese Verflechtung ist im schweizerischen Milizsystem nicht per se unzulässig — sie wird aber dann zum rechtsstaatlichen Problem, wenn sie mit fehlender Transparenz zusammentrifft.
An dieser Stelle muss ein klarer Einwand gegen eine absehbare Fehldeutung des Postulats erhoben werden. Der Internationale Währungsfonds empfiehlt im Rahmen seiner FSAP-Beurteilungen zur Schweiz regelmässig eine Stärkung der FINMA-Befugnisse, zusätzliche Aufsichtsressourcen und den Ausbau datengestützter Aufsicht. Diese Empfehlungen mögen im Kontext systemischer Risiken, grosser Banken, Too-big-to-fail-Fragen und makrofinanzieller Stabilität nachvollziehbar sein. Für den UVV-Bereich dürfen sie aber nicht unbesehen übernommen werden.
Das Problem der UVV-Aufsicht ist nicht primär Kapazitätsmangel. Es ist Systemfehler. Ein System, das dieselben Sachverhalte mehrfach prüft, Meldepflichten ohne Verhältnismässigkeitsschwellen anwendet, Rundschreiben faktisch wie Gesetze behandelt und Kosten produziert, ohne einen messbaren Schutzgewinn auszuweisen, wird durch mehr Personal nicht besser. Es wird teurer. Was der UVV-Bereich braucht, sind Personen in den Entscheidungsstrukturen, die verstehen, wie ein kleiner Vermögensverwalter mit wenigen Mitarbeitern tatsächlich arbeitet. Nicht mehr Checklisten. Nicht mehr formelle Absicherung. Sondern mehr Praxisverständnis, mehr Risikodifferenzierung und mehr Mut zur Entlastung dort, wo kein relevantes Risiko besteht.
Eine unkritische Übertragung der IWF-Kapazitätslogik auf den UVV-Bereich wäre ein kategorialer Fehler.
Prüfpunkt 7: Kohärenz des Aufsichtssystems
Das Postulat verlangt einen Vergleich der unterschiedlichen Aufsichtsregime im Finanzmarkt, insbesondere zwischen Vermögensverwaltung und Versicherungen.
62.5 % der befragten UVV befürworten eine direkte FINMA-Aufsicht — dasselbe Modell, das für Versicherungsunternehmen bereits gilt. Die Branche sieht die Inkohärenz des aktuellen Systemansatzes und zieht daraus die logische Konsequenz: Wenn das zweistufige Modell teuer, intransparent und doppelspurig ist, muss ein direktes Modell ernsthaft geprüft werden.
Im Finanzmarkt bestehen unterschiedliche Aufsichtsmodelle nebeneinander: Versicherungsunternehmen unterstehen direkt der FINMA. Ungebundene Versicherungsvermittler sind auf zwei Ebenen registrierungs- und überwachungspflichtig. UVV unterstehen einem zweistufigen System mit AO. Diese Unterschiede sind historisch erklärbar, aber nicht automatisch sachlich gerechtfertigt. Ein UVV mit 2 Mitarbeitenden, langjährigen Kunden und einem einfachen Geschäftsmodell kann heute faktisch einem aufwendigeren Aufsichtssystem ausgesetzt sein als andere Finanzmarktakteure mit vergleichbarem oder höherem Risiko. Das ist nicht nur unverhältnismässig — es ist inkohärent.
Besonders aufschlussreich ist der direkte Vergleich: Im Versicherungsbereich existiert direkte FINMA-Unterstellung, kein AO-Zwischenschritt, und der Rechtsweg für Beaufsichtigte ist klarer gewährleistet. Es ist kein Zufall, dass 62.5% der UVV sich genau dieses Modell wünschen.
Der Bundesrat muss einen sektorübergreifenden Kohärenzvergleich vorlegen, der nicht nur die formellen Aufsichtsmodelle gegenüberstellt, sondern auch die effektiven Kosten und Belastungen für vergleichbare Risikoprofile. Historische Entstehungslogik ist kein Argument für die Beibehaltung eines Systems, das seine Effizienzversprechen nicht einlöst.
Prüfpunkt 8: Wirkung und Akzeptanz
Das Postulat verlangt die Beurteilung der praktischen Auswirkungen der Aufsicht auf die beaufsichtigten Akteure.
Der Beitrag des heutigen Systems zum Anlegerschutz wird mit 9,18 von 10 bewertet. 91.1 % vergeben Werte zwischen 8 und 10. Das ist das härteste Urteil der gesamten Umfrage. Der praktische Nutzen des zweistufigen Systems liegt bei 8,46 von 10. Die Wettbewerbswirkung liegt bei 8,91 von 10, mit Median 10 und «marktvernichtend» als letztem Skalenpunkt. 100 % der Befragten berichten von gestiegenem Aufwand. Kein einziger Teilnehmer berichtet von Entlastung.
Zwei anonymisierte Rückmeldungen sprechen für sich: «Für kleine Vermögensverwalter sind die Kosten so nicht tragbar. Es ist nahezu grotesk, was für eine finanzielle Belastung im Verhältnis zu AUM, Risiko und Betriebsertrag entstanden ist.» Und: «Mit der jetzigen Gesetzgebung werden hochtalentierte kleine und mittelgrosse Vermögensverwalter ruiniert.»
Der Jahresvergleich 2025 zu 2026 verstärkt dieses Bild: Kein einziger zentraler Wert hat sich nach dem FINMA-Roundtable vom Oktober 2025 verbessert. Beim Beitrag zum Anlegerschutz verschlechterte sich der Wert von 9.0 auf 9.18. Bei den Doppelspurigkeiten von 7.5 auf 8.55. Das ist der stärkste verfügbare Beleg dafür, dass Dialog ohne Konsequenz kein Dialog ist. Die FINMA hat die Traktandierung systemrelevanter Themen am Roundtable kategorisch abgelehnt. Eine echte Diskussion war damit von Anfang an ausgeschlossen.
IV. Die Reformprioritäten der Branche
Die Umfrage fragt auch nach den Reformprioritäten. Das gewichtete Ranking ergibt ein eindeutiges Bild: An erster Stelle stehen risikobasierte Gebühren nach Grösse oder verwalteten Vermögen (177 Punkte, meistgenannte Priorität). Es folgen weniger Doppelprüfungen (140 Punkte), eine Gesamtüberprüfung des Systems (131 Punkte), die Reduktion von Meldepflichten (121 Punkte) und mehr Transparenz bei AO und FINMA (111 Punkte).
Das ist bemerkenswert, weil die Branche nicht einfach «weniger Aufsicht» verlangt. Sie verlangt bessere Aufsicht. Radikal ist eher der heutige Zustand: ein Aufsichtssystem, das aus Sicht der Betroffenen hohe Kosten verursacht, ohne ausreichenden Schutzgewinn auszuweisen.
V. Was InPaSu vom Bundesrat erwartet
Das Postulat darf nicht in einem allgemeinen Verwaltungsbericht versanden. Aus Sicht von InPaSu sind die folgenden Kernfragen zwingend zu beantworten: Was kostet die UVV-Aufsicht insgesamt — aufgeschlüsselt nach allen Kostenarten? Was würde eine direkte FINMA-Unterstellung kleiner UVV kosten — und welchen Schutz würde sie bieten? Wie viele der heutigen Prüfschritte dienen nachweislich dem Anlegerschutz — und wie viele sind Systemlogik ohne Schutzgewinn? Weshalb haben wirtschaftlich betroffene UVV keinen direkten Rechtsweg gegen die FINMA-Abgabe — und wie kann das behoben werden? Welche institutionellen Interessenkonflikte bestehen in der AO-Governance — und welche Massnahmen adressieren sie? Wie wird das Unternehmensentlastungsgesetz im UVV-Bereich konkret umgesetzt?
VI. Was nicht akzeptiert wird
Nicht akzeptabel wäre ein Bericht, der sich auf IWF-Empfehlungen beruft, ohne deren Kontextgebundenheit zu reflektieren. Nicht akzeptabel wäre ein Bericht, der mehr Ressourcen empfiehlt, ohne die Systemarchitektur zu hinterfragen. Nicht akzeptabel wäre ein Bericht, der die strukturellen Fragen mit dem Hinweis auf laufende Prozesse vertagt. Nicht akzeptabel wäre ein Bericht, der die Sicht der FINMA, der AOs und der Prüfgesellschaften abbildet, aber die direkt betroffenen UVV nur am Rand einbezieht.
Die Branche akzeptiert professionelle Aufsicht. Sie akzeptiert nicht mehr, dass strukturelle Fehlfunktionen als unvermeidbar dargestellt werden, während kleine und mittlere Vermögensverwalter unter ihren Kosten leiden.
Schluss: Die Chance nutzen
Das Postulat ist eine echte politische Chance. Es legitimiert eine Überprüfung, die nach fünf Jahren längst fällig ist.
Die InPaSu-Folgeumfrage 2026 liefert die Befunde: 56 gültige Rückmeldungen FINMA-bewilligter UVV, methodisch dokumentiert, aggregiert und anonymisiert ausgewertet. Die Zahlen sind keine Stimmungsbilder. Sie sind Evidenz für strukturelle Fehlentwicklungen.
Die Schweiz hat eine starke Tradition im unabhängigen Wealth Management. Diese Stärke lebt von Vielfalt: vielen kleinen, unternehmerisch geführten Instituten, die nah an ihren Kunden sind, schnell entscheiden und langfristige Beziehungen aufbauen. Diese Vielfalt ist bedroht — nicht durch schlechte Unternehmer, sondern durch ein Aufsichtssystem, das strukturell zu schwerfällig, zu teuer und zu wenig risikogerecht ist.
Das Kommissionspostulat stellt die richtigen Fragen. Jetzt muss verhindert werden, dass die falschen Antworten gegeben werden.
Nicht schwächer. Nicht lascher. Sondern intelligenter, risikogerechter und wirksamer.
Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu) · Flurstrasse 33 · 8302 Kloten · info@inpasu.ch · www.inpasu.ch
Datenbasis: InPaSu-Folgeumfrage 2026, n = 56, Stand 28. Juni 2026. Alle Daten aggregiert und anonymisiert. Vollauswertung verfügbar unter www.inpasu.ch.
Parlamentarischer Bezug: Kommissionspostulat 26.4048 «Evaluation der Aufsichtsstruktur und -praxis im Finanzmarkt» · Motion 26.3017 «Finma. Konsultationsmechanismus des Parlamentes» · Interpellation 26.3068 «Verhältnismässigkeit der Finma-Abgaben. Explodierende Aufsichtskosten».
