Wichtige News
Unabhängige Vermögensverwalter (UVV) in der Schweiz unterstehen seit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) einer neuen Aufsichtsstruktur. Sie benötigen eine Bewilligung der FINMA und müssen sich einer von fünf zugelassenen Aufsichtsorganisationen (AO) anschliessen. Die AOs – wie AOOS, FINcontrol, OSIF, OSFIN und SO-FIT – übernehmen die laufende Aufsicht über die Vermögensverwalter im Auftrag der FINMA. In der Praxis erfolgt diese Aufsicht wesentlich durch jährliche Prüfungen, welche nicht die FINMA oder die AO selbst durchführen, sondern von externen Revisionsgesellschaften (Auditoren) wahrgenommen werden.
Am 17. Juli 2025 hat der VSV-ASG (Verband Schweizerischer Vermögensverwalter / Alliance des Swiss Gestionnaires) seinen Mitgliedern per Newsletter seine offizielle Position zur Erhöhung der FINMA-Aufsichtsabgabe mitgeteilt. Darin wird die massive Kostenbelastung zwar anerkannt, gleichzeitig aber relativiert, gerechtfertigt und faktisch als gegeben dargestellt. Aus Sicht der Initiative Patrimoniale Suisse ist diese Position problematisch – und im Kern nicht im Interesse der breiten Mehrheit der bewilligten Vermögensverwalter.
Die FINMA-Abgabe 2025 sorgt erneut für Unmut bei vielen unabhängigen Vermögensverwaltern. Einmal mehr erhalten die bewilligten Institute eine pauschale Rechnung über rund CHF 7’000 (inkl. MwSt) – unabhängig von Unternehmens-grösse, Risikoexponierung oder effektivem Aufsichtsbedarf. Über 75% der Gesamtkosten in diesem Aufsichtsbereich kann die FINMA keinem eindeutigen Verursacher zuordnen. 2022 waren es noch CHF 1.86 Mio. oder 21%. Mit mehr als CHF 9.2 Mio. im 2024 nimmt dieser Aufsichtsbereich inzwischen den unrühmlichen Spitzenplatz sämtlicher FINMA-Aufsichtsbereiche ein.
Am 20. Juni 2025 wurde im Schweizer Parlament ein wichtiges Signal gesetzt: Nationalrat Benjamin Fischer (SVP) hat eine Interpellation zur Gebührenstruktur der FINMA eingereicht – mit dem Ziel, die massive Kostenbelastung unabhängiger Vermögensverwalter politisch zu überprüfen.
Was unabhängige Vermögensverwalter über FINMA, AO und Gebührenverteilung wirklich denken
Die FINMA stuft den Einsatz eines cloudbasierten PMS-Tools durch unabhängige Vermögensverwalter als „Delegation einer wesentlichen Tätigkeit“ ein. Die Konsequenz: eine Bewilligungspflicht pro Institut, begleitet von einem komplexen, teuren und faktisch abschreckenden Verfahren. Doch diese Praxis steht in mehrfacher Hinsicht auf wackligem Fundament – sowohl fachlich als auch kostenbezogen.