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FINMA-Abgabe 2025: Unser gemeinsamer Weg zur rechtlichen und politischen Klärung

Die FINMA-Abgabe 2025 sorgt erneut für Unmut bei vielen unabhängigen Vermögensverwaltern. Einmal mehr erhalten die bewilligten Institute eine pauschale Rechnung über rund CHF 7’000 (inkl. MwSt) – unabhängig von Unternehmens-grösse, Risikoexponierung oder effektivem Aufsichtsbedarf. Über 75% der Gesamtkosten in diesem Aufsichtsbereich kann die FINMA keinem eindeutigen Verursacher zuordnen. 2022 waren es noch CHF 1.86 Mio. oder 21%. Mit mehr als CHF 9.2 Mio. im 2024 nimmt dieser Aufsichtsbereich inzwischen den unrühmlichen Spitzenplatz sämtlicher FINMA-Aufsichtsbereiche ein.

Der Entscheid des Vorstands

Die Initiative Patrimoniale Suisse hat an ihrer Vorstandssitzung vom 8. Juli 2025 beschlossen: Wir werden keinen individuellen Rechtsvorschlag gegen die Rechnung FINMA-Abgabe 2025 einreichen, da dieser Weg erfahrungsgemäss ins Leere führt. Die Möglichkeit der Einflussnahme über die AO (Aufsichtsorganisation) ist begrenzt – und eine Änderung des Systems ist auf diesem Weg nicht zu erreichen.

Unsere rechtliche Strategie

Statt Einzelmassnahmen setzen wir auf eine kollektive und fundierte Vorgehensweise: Gemeinsam mit mehreren AOs streben wir eine beschwerdefähige Verfügung an, welche die rechtliche Grundlage, die Berechnungslogik sowie die Verteilung der FINMA-Abgabe transparent macht.

Unser Ziel ist es, diesen Rechtsweg – falls nötig – bis vor Verwaltungsgericht zu gehen. In diesem Verfahren bringen wir zentrale Kritikpunkte zur Sprache:

  • Fehlende Möglichkeit für die betroffenen Institute, sich direkt rechtlich zur Wehr zu setzen, da die Rechnung über die AOs erfolgt
  • Pauschale Abwälzung der Kosten ohne Bezug zur Betriebsgrösse, zum Risiko oder zum effektiven Aufsichtsaufwand
  • Mangelnde Transparenz seitens der FINMA über die Zusammensetzung und Herkunft der verrechneten Kosten

Verstoss gegen gesetzliche Grundlagen

Besonders kritisch beurteilen wir die aktuelle Praxis unter dem Gesichtspunkt des Unternehmensentlastungsgesetzes (UEG): Gemäss Art. 1 Abs. c gelten sämtliche staatlich verursachten Aufsichtskosten als Regulierungskosten und müssen demnach verhältnismässig, verursachergerecht und transparent ausgestaltet sein. Die pauschale Verteilung der FINMA-Abgabe auf sämtliche bewilligten Institute – ohne Differenzierung nach Aufwand, Risiko oder Grösse – verstösst klar gegen diese Vorgaben.

Auch die FINMA-Gebührenverordnung (FINMA-GebV) verlangt eine differenzierte, nachvollziehbare Zuordnung der Kosten – eine Vorgabe, die aktuell nicht erfüllt wird.

Was Sie jetzt tun können

Da die FINMA-Abgabe derzeit faktisch eingefordert wird, empfehlen wir, die Rechnung unter Vorbehalt zu begleichen. Nur mit einem schriftlich dokumentierten Vorbehalt gegenüber der AO wahren Sie Ihre Rechte auf eine spätere Rückforderung – für den Fall, dass unsere Klärung zu Ihren Gunsten ausgeht.

👉 Hier finden Sie unser Musterschreiben zur Zahlung unter Vorbehalt

Hinweis: Die FINMA-Abgabe ist zwar derzeit nicht beschwerdefähig – dennoch sollten Sie erst nach Erhalt einer Mahnung bezahlen und zuvor ein klares Vorbehaltsschreiben an Ihre AO senden. Dieses Vorgehen stärkt Ihre rechtliche Position und sichert Ihnen mögliche Rückforderungsansprüche.

Politische Initiative in Vorbereitung

Parallel zur rechtlichen Klärung bereiten wir mit Unterstützung des Schweizerischen Gewerbeverbands (SGV) die Einreichung einer parlamentarischen Motion vor.

Ziel dieser Motion ist eine Anpassung des FINMA-Gebührenmodells insbesondere FINMA-GebV Art 31b, damit künftig:

  • die bewilligten Vermögensverwalter direkt von der FINMA eine Rechnung erhalten – nicht über den Umweg über die AOs,
  • und die Kostenverteilung nach wirtschaftlichen Kriterien erfolgt – wie bei anderen FINMA-unterstellten Instituten: also unter Berücksichtigung von Unternehmensgrösse, Risiko und/oder effektivem Aufsichtsaufwand.

Diese Motion ist der logische nächste Schritt nach der von uns initiierten Interpellation von Nationalrat Benjamin Fischer zur Thematik. Mit diesem kombinierten rechtlich-politischen Vorgehen schaffen wir die Voraussetzung für einen nachhaltig gerechteren Umgang mit den FINMA-Kosten.

Ihre Unterstützung zählt

Damit wir als Stimme der unabhängigen Vermögensverwalter auch im Bundeshaus Gehör finden, sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen. Jede Mitgliedschaft bei InPaSu stärkt unsere Legitimation – sowohl in der juristischen Auseinandersetzung als auch im politischen Prozess.

Fazit

Jetzt ist der Moment, Stellung zu beziehen. - Wenn wir weiterhin schweigen oder isoliert handeln, ändert sich am System nichts. Nur gemeinsam können wir Druck aufbauen, den es für eine faire und rechtssichere Lösung braucht.

Treten Sie der Initiative Patrimoniale Suisse bei, unterstützen Sie unsere politische und juristische Arbeit – und helfen Sie mit, dass bewilligte Vermögensverwalter endlich so behandelt werden, wie es Recht und Gesetz vorsehen: verhältnismässig, transparent und respektvoll.

Seeberger Reto
hat geschrieben
Dienstag, 8 Juli 2025, 17:02
Ist denn das die Möglichkeit, dass wir jahrzehntelang als Vermögensverwalter tätig sind, uns nie und nimmer etwas zu Schulden kommen liessen, jetzt sämtliche Mög-lichkeiten prüfen, die Schweiz zu verlassen? Frau Amstad hat keine Sekunde darüber nachgedacht, dass rechtschaffende Unternehmen die genau gleichen Existenzrechte besitzen sollten wie sie selbst.
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