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Die Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu) hat am 21. Oktober 2025 bei der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) Transparenz über die Kostenstruktur von 86 Enforcement-Fällen im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter eingefordert.
Ziel war es, zu klären, inwieweit diese Kosten gemäss dem Verursacherprinzip nach Art. 15 FINMAG in Verbindung mit Art. 4 FINMA-GebV den betroffenen Instituten zugeordnet oder branchenweit umgelegt werden dürfen.
Am 4. November 2025 antwortete die FINMA auf das Schreiben. Sie lehnt eine Offenlegung der Einzelfalldaten ab, verweist auf das Amtsgeheimnis (Art. 14 FINMAG) und bezeichnet ein bilaterales Gespräch als „nicht zweckmässig“. Die Behörde hält fest, dass die Enforcement-Fälle stark zugenommen haben und deren Kosten „eindeutig dem Aufsichtsbereich der Aufsichtsorganisationen zugewiesen“ werden könnten. Einen Ermessensspielraum sehe sie dabei nicht.
Diese Haltung wirft grundlegende Fragen zur Kostenlogik, Transparenz und Systematik der Aufsicht auf. Denn die FINMA bestätigt damit indirekt, dass
- Enforcement-Kosten, die nur einzelne Institute betreffen, auf die gesamte Branche umgelegt werden;
- keine Differenzierung zwischen Verursachern und unbeteiligten Beaufsichtigten erfolgt;
- und dass diese Umlage automatisch und ohne Einzelfallprüfung erfolgt.
Diese Praxis führt faktisch zu einer branchenweiten Umlage von Enforcement-Kosten, die im Finanzmarktaufsichtsgesetz in dieser Form nicht vorgesehen ist. Gemäss den Verordnungsbestimmungen und Erläuterungsberichten sollen die Kosten der FINMA möglichst verursachergerecht und angemessen auf die einzelnen Aufsichtsbereiche und Beaufsichtigten verteilt werden (FINMAG Art. 15; FINMA-GebV Art. 4 i.V.m. den Erläuterungen). Das bedeutet, dass nur jene Aufwendungen auf Beaufsichtigte überwälzt werden dürfen, die kausal und funktional aus deren Beaufsichtigung entstehen.
Die von InPaSu verlangten Daten hätten eine aggregierte Kostenübersicht pro Fall geliefert – ohne Personendaten, Namen oder laufende Verfahren offenzulegen. Das Amtsgeheimnis ist daher nicht einschlägig, da es ausschliesslich den Schutz vertraulicher Informationen über konkrete Beaufsichtigte bezweckt. Die Ablehnung zeigt vielmehr, dass eine systematische Transparenz über die Mittelverwendung der FINMA fehlt.
InPaSu hält fest:
Eine Aufsicht, die ihre Tätigkeit über Abgaben und Gebühren finanziert, muss ihre Kostenstrukturen offenlegen und nachweisen können, dass diese den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Solidarhaftung über Enforcement-Kosten widerspricht dem Grundsatz der verursachergerechten Finanzierung und benachteiligt insbesondere kleinere und rechtstreue Vermögensverwalter, die für Fehlverhalten anderer mitbezahlen.
Die Initiative Patrimoniale Suisse fordert daher:
Offenlegung der Enforcement-Kosten im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter in aggregierter, anonymisierter Form;
- Trennung von verursacherbezogenen und branchenfremden Kosten;
- Überprüfung und Anpassung des Abgabensystems der FINMA, um die unzulässige Solidarhaftung zu beenden.
- Das Anliegen wird durch den Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) unterstützt und von Nationalrat Benjamin Fischer im Parlament begleitet.
Transparenz schafft Vertrauen.
Eine rechtsstaatlich legitimierte Aufsicht darf sich nicht hinter dem Amtsgeheimnis verstecken, wenn es um die Verwendung von Geldern der beaufsichtigten Institute geht.
Die vollständige Präsentation der FINMA steht hier als PDF zum Download bereit: Download FINMA-Präsentation „UVV Roundtable Oktober 2025“ (PDF)
InPaSu-Mitglieder können zudem die offizielle Stellungnahme der FINMA vom 4. November 2025 auf Anfrage direkt bei InPaSu einsehen.
