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Fusion OSFIN/OSFINcontrol: Aufarbeitung eines intransparenten Prozesses

Sonntag, 25 Januar 2026

Viele ehemalige OSFIN-Mitglieder berichten von unerwarteten Kostenfolgen und Unklarheiten im Prozess. Im Dezember 2025 wurde die Fusion von OSFIN mit FINcontrol zur OSFINcontrol AG rechtskräftig.

Was als strukturelle Anpassung im Schweizer Aufsichtsumfeld gedacht war, wirft bei vielen betroffenen Vermögensverwaltern nun Fragen auf.

In den vergangenen Wochen haben uns zahlreiche Mitglieder kontaktiert. Die Rückmeldungen zeigen ein einheitliches Bild: Viele fühlen sich unzureichend informiert, waren sich der Fristen nicht bewusst und erleben nun deutliche Kostensteigerungen, die so nicht erwartet wurden.

Als Interessenvertretung unabhängiger Vermögensverwalter möchten wir diese Situation sachlich beleuchten und gemeinsam mit den Betroffenen aufarbeiten. Unser Ziel ist konstruktive Klarheit – für alle Beteiligten.

Was ist passiert?

OSFIN war eine Aufsichtsorganisation, die als Verein nach Art. 60 ff. ZGB organisiert war. Sie wurde 2020 von den Selbstregulierungsorganisationen PolyReg und OAD-FCT gegründet und erhielt am 6. Juli 2020 die FINMA-Bewilligung als Aufsichtsorganisation nach FINIG.

Im November 2025 wurde die Fusion mit FINcontrol Suisse AG zur OSFINcontrol AG bekannt gegeben. Die FINMA genehmigte diese Fusion am 27. November 2025, der Handelsregistereintrag erfolgte am 22. Dezember 2025. Dabei wurde OSFIN als Verein aufgelöst und in die neue Aktiengesellschaft überführt.

Für die beaufsichtigten Vermögensverwalter und Trustees bedeutete dies: Wer bis zum 15. November 2025 nicht zu einer anderen Aufsichtsorganisation wechselte, wurde automatisch Teil der neuen OSFINcontrol AG.

Die vereinsrechtliche Dimension

Eine Fusion eines Vereins mit einer Aktiengesellschaft ist rechtlich betrachtet komplex. Nach Schweizer Vereinsrecht (Art. 64-65 ZGB) ist die Generalversammlung das oberste Organ eines Vereins. Zu ihren zwingenden Kompetenzen gehören:

  • Statutenänderungen
  • Auflösung des Vereins
  • Vermögensübertragungen

Eine Fusion Verein zu AG berührt alle diese Punkte gleichzeitig. Der Vorstand eines Vereins kann solche existenziellen Entscheidungen nicht allein treffen – selbst wenn die Statuten dies vorsehen würden, wären solche Bestimmungen nach herrschender Lehre nichtig.

Wichtig zu verstehen: Informationsveranstaltungen sind nicht dasselbe wie eine ordentliche Generalversammlung mit formeller Abstimmung. Die FINMA-Bewilligung der neuen Aufsichtsorganisation ersetzt ebenfalls nicht die vereinsinterne Legitimation.

Was Betroffene uns berichten

In Gesprächen mit betroffenen Vermögensverwaltern kristallisieren sich drei zentrale Themen heraus:

Zur Informationslage:

Viele berichten, dass sie erst wenige Wochen vor der relevanten Frist von der Fusion erfahren haben. Einige erhielten Einladungen zu Informationsveranstaltungen, gingen aber davon aus, dass ihre Teilnahme optional sei. Eine formelle Einladung zu einer Generalversammlung mit Abstimmung über die Fusion ist den meisten nicht bekannt.

Zu den Kostenfolgen:

Besonders häufig genannt wird die Diskrepanz zwischen Erwartung und Realität bei den Kosten. In Präsentationen sei von Synergieeffekten und Kosteneinsparungen die Rede gewesen. Die tatsächlichen Rechnungen zeigen jedoch bei vielen Betroffenen Steigerungen zwischen 100% und 300%. Risikolose Vermögensverwalter, mit bereits mitgeteiltem Aufschub sind besonders betroffen.

Ein Kostenvergleich ist auf unserer Website verfügbar: iguv.ch/ao-vergleich

Zu Handlungsoptionen und Fristen:

Vielen war nicht bewusst, dass sie aktiv handeln mussten, um nicht automatisch zur neuen Organisation zu wechseln. Die FINMA-relevante Frist vom 15. November 2025 war nicht allen bekannt. Als einige die Situation realisierten, waren die Fristen bereits verstrichen und ein Wechsel zu einer anderen Aufsichtsorganisation nicht mehr möglich.

Welche Fragen sollten geklärt werden?

Aus unserer Sicht als Interessenvertretung ergeben sich mehrere Fragen, die einer sachlichen Klärung bedürfen:

Zur vereinsrechtlichen Legitimation:

Fand eine ordentliche Generalversammlung statt, an der über die Fusion formal abgestimmt wurde? Wurden die Mitglieder gemäss den vereinsrechtlichen Anforderungen eingeladen? Wie lautete das Abstimmungsergebnis?

Zur Transparenz der Kostenfolgen:

Wie wurden die finanziellen Auswirkungen den Mitgliedern kommuniziert? Auf welcher Grundlage wurden Kostenprognosen erstellt? Warum weichen Erwartung und Realität bei vielen so deutlich ab?

Zu Fristen und Alternativen:

Wie und wann wurde über die relevante FINMA-Frist informiert? Hatten die Mitglieder realistisch die Möglichkeit, sich über Alternativen zu informieren und einen Wechsel vorzubereiten? War der Zeitrahmen für eine informierte Entscheidung ausreichend?

Zum Vertrauensschutz:

Wurden Mitglieder möglicherweise auf Basis unvollständiger Informationen in eine neue Struktur überführt? Wie kann künftig sichergestellt werden, dass bei solchen Prozessen ausreichend Transparenz herrscht?

Warum wir das Thema aufgreifen

InPaSu versteht sich als Stimme der unabhängigen Vermögensverwalter in der Schweiz. Wenn ein struktureller Prozess bei vielen Kolleginnen und Kollegen zu finanziellen Belastungen und dem Gefühl mangelnder Einbindung führt, sehen wir es als unseren Auftrag, das Thema aufzugreifen.

Dabei geht es uns um sachliche Klärung:

  • Fakten transparent machen
  • Betroffenen eine Stimme geben
  • Dialog mit den beteiligten Organisationen suchen
  • Aus der Situation lernen und Verbesserungen anstoßen

Wir sind überzeugt, dass eine professionelle Aufarbeitung im Interesse aller Beteiligten liegt – auch der neuen Aufsichtsorganisation selbst. Transparenz schafft Vertrauen, und Vertrauen ist die Grundlage jeder funktionierenden Aufsichtsbeziehung.

Ihre Erfahrungen sind wichtig: Umfrage zur Fusion

Um ein umfassendes und sachliches Bild der Situation zu erhalten, führen wir eine strukturierte Umfrage durch. Die Ergebnisse werden anonymisiert und aggregiert ausgewertet. Sie dienen als Grundlage für Gespräche mit OSFINcontrol und der FINMA.

Die Teilnahme erfolgt über ein PDF-Formular und dauert etwa 7 Minuten. Ihre Angaben werden vertraulich behandelt. Wir erstellen eine Gesamtauswertung ohne individuelle Zuordnung.

Link zur Umfrage.

Frist zur Teilnahme: 28. Februar 2026

Wie es weitergeht

Nach Abschluss der Umfrage werden wir:

  • Eine aggregierte Auswertung erstellen.
  • OSFINcontrol und relevante Stellen über die Ergebnisse informieren. 
  • Das Gespräch mit den beteiligten Organisationen suchen. 
  • Sie über alle Entwicklungen transparent informieren

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