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Im Rahmen einer Vorkonsultation zur Änderung der FINMA-Gebührenverordnung (FINMA-GebV) hat sich der Preisüberwacher im März 2022 kritisch zur aktuellen Gebührengestaltung geäussert. Seine Stellungnahme enthält zentrale Punkte, die auch aus Sicht der unabhängigen Vermögensverwalter von grosser Bedeutung sind:
Drei Hauptkritikpunkte:
1. Hohe Stundenansätze der FINMA
- Die Gebührensätze von CHF 100 bis 500 pro Stunde – insbesondere die Obergrenze – wurden als fragwürdig eingestuft..
- Es fehlt an nachvollziehbaren Grundlagen für diese Höhe.
2. Unklare Verteilung der Grund- und Zusatzabgaben
- Die Preisüberwachung konnte nicht prüfen, ob kleinere Institute verhältnismässig zu grossen gleich belastet werden.
- Es drohen Quersubventionen und Ungleichbehandlung innerhalb der Branche.
3. Mangel an Transparenz
- Die FINMA lieferte unvollständige Informationen, sodass eine abschliessende Prüfung unmöglich war.
- Es fehlen internationale Vergleichswerte und detaillierte Kostenaufstellungen.
Empfehlungen des Preisüberwachers an die FINMA:
- Überprüfung, ob tiefere Gebühren möglich sind, insbesondere nach Aufbau der FINMA-Reserven gemäss Art. 37 FINMA-GebV.
- Erstellung eines Benchmarks, um internationale Vergleichbarkeit sicherzustellen.
- Schaffung eines transparenten Kostenaufschlüsselungs-Instruments, das Äquivalenz, Kostendeckung und individuelle Zurechenbarkeit sichtbar macht.
Diese fundierten Forderungen decken sich mit den Anliegen von INPASU: Eine faire, verhältnismässige und nachvollziehbare Regulierung muss für alle Institute – ob klein oder gross – gewährleistet sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass diese Empfehlungen nicht ungehört bleiben.
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