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Preisüberwacher kritisiert FINMA-Gebühren – Transparenz und Fairness gefordert

Im Rahmen einer Vorkonsultation zur Änderung der FINMA-Gebührenverordnung (FINMA-GebV) hat sich der Preisüberwacher im März 2022 kritisch zur aktuellen Gebührengestaltung geäussert. Seine Stellungnahme enthält zentrale Punkte, die auch aus Sicht der unabhängigen Vermögensverwalter von grosser Bedeutung sind:

Drei Hauptkritikpunkte:


1. Hohe Stundenansätze der FINMA

  • Die Gebührensätze von CHF 100 bis 500 pro Stunde – insbesondere die Obergrenze – wurden als fragwürdig eingestuft.. 
  • Es fehlt an nachvollziehbaren Grundlagen für diese Höhe.

2. Unklare Verteilung der Grund- und Zusatzabgaben

  • Die Preisüberwachung konnte nicht prüfen, ob kleinere Institute verhältnismässig zu grossen gleich belastet werden.
  • Es drohen Quersubventionen und Ungleichbehandlung innerhalb der Branche.

3. Mangel an Transparenz

  • Die FINMA lieferte unvollständige Informationen, sodass eine abschliessende Prüfung unmöglich war.
  • Es fehlen internationale Vergleichswerte und detaillierte Kostenaufstellungen.

Empfehlungen des Preisüberwachers an die FINMA:

  • Überprüfung, ob tiefere Gebühren möglich sind, insbesondere nach Aufbau der FINMA-Reserven gemäss Art. 37 FINMA-GebV.
  • Erstellung eines Benchmarks, um internationale Vergleichbarkeit sicherzustellen.
  • Schaffung eines transparenten Kostenaufschlüsselungs-Instruments, das Äquivalenz, Kostendeckung und individuelle Zurechenbarkeit sichtbar macht.

Diese fundierten Forderungen decken sich mit den Anliegen von INPASU: Eine faire, verhältnismässige und nachvollziehbare Regulierung muss für alle Institute – ob klein oder gross – gewährleistet sein.

Wir setzen uns dafür ein, dass diese Empfehlungen nicht ungehört bleiben.

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