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Teure Doppeltspurigkeiten bei meldepflichtigen Änderungen – FINMA stellt System und Logik der AO in Frage

Bei jeder meldepflichtigen Änderung – sei es ein neuer Gewährsträger, eine Veränderung der Eigentümerstruktur oder eine einfache Adressänderung – fallen für bewilligte Vermögensverwalter Gebühren der FINMA an. Diese liegen gemäss Gebührenreglement zwischen CHF 200 und CHF 4’000.

In der Praxis zeigt sich jedoch ein ganz anderes Bild: Selbst bei einfachsten Änderungen wie einer Adresskorrektur werden mindestens CHF 500 in Rechnung gestellt – unabhängig vom Aufwand, ohne erkennbare Verhältnismässigkeit und trotz intensiver Vorprüfung durch die zuständige Aufsichtsorganisation (AO).

Wie funktioniert der Prozess heute?

  1. Meldung via EHP-Plattform: Jede Änderung muss über die Plattform EHP eingereicht werden.
  2. Vorprüfung durch die AO: Die AO prüft den Fall detailliert – beispielsweise beim Eintritt eines neuen Gesellschafters: Referenzen, Betreibungsregister, Strafregisterauszüge Vollständigkeit, Aktualität und formale Prüfung aller Unterlagen Einschätzung möglicher Interessenkonflikte Gesamtheitliche Bewertung der Gewährsträgerqualität Erst wenn die AO zum Schluss kommt, dass der Fall genehmigungsfähig ist, wird das Dossier an die FINMA weitergeleitet.
  3. Zweite Prüfung durch die FINMA: Trotz der bereits erfolgten vollständigen Aufbereitung prüft die FINMA das gesamte Dossier erneut – in voller Tiefe. In vielen Fällen führt dies lediglich zu Rückfragen, die inhaltlich kaum Mehrwert bieten, aber zu zusätzlichem Aufwand und standardmässig CHF 500 oder mehr an Gebühren führen.
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Verhältnismässigkeit und Systemlogik in Frage gestellt

Diese Praxis wirft grundlegende Fragen auf:

  • Warum muss ein vollständig vorgeprüfter Antrag erneut vollumfänglich durch die FINMA geprüft werden – selbst bei einfachsten Änderungen?
  • Welche Rolle spielt die AO überhaupt, wenn ihre Beurteilung von der FINMA systematisch ignoriert wird?
  • Warum wird der untere Gebührenrahmen von CHF 200 nie angewendet – obwohl dies gesetzlich vorgesehen ist?

Initiative Patrimoniale Suisse stellt klar fest: Die FINMA verletzt mit dieser Praxis nicht nur das Äquivalenzprinzip, sondern untergräbt auch die Existenzberechtigung der Aufsichtsorganisationen. Diese sollten ursprünglich Kosten senken, nicht neue verursachen.

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Kostenwahrheit: Aufwand 10x höher als bei anderen Behörden

Ein Blick auf andere Schweizer Verwaltungsstellen zeigt: Ähnliche Bewilligungen werden für ein Zehntel der Kosten bearbeitet. Bei Initiative Patrimoniale Suisse liegen Vergleiche vor, wonach z. B. Handelsregisteränderungen mit ähnlichem Dokumentationsaufwand für CHF 50–100 erledigt werden – elektronisch, schnell und effizient.

Die AO leistet in über 90 % der Fälle die eigentliche Detailarbeit – die FINMA hingegen prüft nochmals und verrechnet Gebühren auf Basis von Stundensätzen, die weder transparent noch nachvollziehbar sind.

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Falsches Signal an eine ganze Branche

Statt effizient zu arbeiten, erzeugt die FINMA systematisch Mehrarbeit und Mehrkosten – ohne gesetzlichen Zwang und entgegen dem Sinn der Delegation an die AO. Damit missachtet sie auch das am 1. Oktober 2024 in Kraft getretene Unternehmensentlastungsgesetz (UEG), welches ausdrücklich verlangt, dass KMU nicht übermässig belastet werden.

Für Initiative Patrimoniale Suisse ist klar: Entweder wird die Rolle der AO ernst genommen – mit Vertrauen, Effizienz und Kostensenkung – oder die FINMA muss die Aufsicht wieder direkt übernehmen. Ein hybrides System, in dem beide Instanzen alles prüfen, ist teuer, ineffizient und widerspricht dem Geist der Gesetzgebung.

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Empfehlung an alle Vermögensverwalter

Initiative Patrimoniale Suisse empfiehlt allen Instituten, bei jeder FINMA-Gebühr ab CHF 500 konsequent Einsprache zu erheben. Nur wenn klar wird, dass die beaufsichtigten Institute keine Selbstbedienungskasse sind, wird die FINMA dazu übergehen, die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ab CHF 200 tatsächlich anzuwenden – wie es ihr Gebührenreglement ausdrücklich vorsieht.

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