Wichtige News
Am 1. Oktober 2024 ist das neue Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die administrativen und regulatorischen Belastungen für Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – spürbar zu reduzieren. Für viele Branchen ein wichtiges Signal. Doch wie sieht es in der Realität aus – insbesondere für die unabhängigen Vermögensverwalter?
Wer ist betroffen?
Laut FINMA selbst bestehen rund 80 % der bewilligten Vermögensverwalter aus Kleinstunternehmen mit 1 bis 3 Mitarbeitenden. Genau diese Institute sollten gemäss Geist und Buchstaben des UEG besonders von einer Entlastung profitieren.
Das Gesetz verpflichtet die Behörden unter anderem dazu, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Regulierungen:
- die Verhältnismässigkeit zu wahren,
- die wirtschaftliche Tragbarkeit für kleinere Betriebe zu prüfen,
- und Bürokratie möglichst gering zu halten.
Die Realität: FINMA-Abgaben ohne Staffelung
Tatsächlich erleben wir derzeit jedoch das genaue Gegenteil:
Die FINMA-Abgabe, also jene Kosten, die keinem bestimmten Institut zugeordnet werden können, wird pauschal auf alle bewilligten Institute verteilt – unabhängig von deren Grösse oder finanzieller Leistungsfähigkeit.
Beispiel:
Ein Einmannbetrieb trägt dieselbe Abgabenlast wie ein Unternehmen mit 30 Mitarbeitenden und Millionenumsätzen. Eine Staffelung, wie sie etwa bei Banken längst üblich ist, existiert hier nicht. Und das, obwohl die regulatorischen Anforderungen für kleinere Institute nicht zwingend geringeren Aufwand bei der FINMA verursachen – sondern oft durch standardisierte Prozesse effizienter zu handhaben wären.
UEG vs. FINMA-Praxis – ein Widerspruch
Initiative Patrimoniale Suisse begrüsst das Unternehmensentlastungsgesetz ausdrücklich – denn es anerkennt die strukturelle Belastung von KMU und verpflichtet die Verwaltung, Massnahmen zu deren Entlastung zu prüfen. Die FINMA hingegen praktiziert aktuell eine Abgabenverteilung, die in direktem Widerspruch zu diesem Gesetz steht.
Die jährlich steigenden Umlagen (von 2022: CHF 1.86 Mio. auf 2023: CHF 5.6 Mio. nicht zuordenbare Kosten) belasten die kleinen Institute zunehmend – bei gleichzeitig wachsender Intransparenz.
Unser Fazit
Das UEG ist ein starkes politisches Signal – doch es muss auch umgesetzt werden. Initiative Patrimoniale Suisse fordert, dass die FINMA ihre Gebührenpraxis kritisch hinterfragt und die Prinzipien des UEG in der konkreten Aufsichtsrealität berücksichtigt:
- Verteilung der Abgaben nach wirstschaftlicher Leistungsfähigkeit
- Transparente Berechnungsgrundlagen
- Berücksichtigung der Unternehmensgrösse und finanziellen Tragfähigkeit
Nur so kann das Ziel des UEG erreicht werden – und der Fortbestand einer vielfältigen, unabhängigen Vermögensverwalterlandschaft in der Schweiz langfristig gesichert werden.