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Wenn Aufsicht den risikobasierten Ansatz verliert – Eine Standortbestimmung zur Regulierung unabhängiger Vermögensverwalter – und warum InPaSu gebraucht wird

Wenn Aufsicht den risikobasierten Ansatz verliert – Eine Standortbestimmung zur Regulierung unabhängiger Vermögensverwalter – und warum InPaSu gebraucht wird

Montag, 22 Dezember 2025

2025 war für viele unabhängige Vermögensverwalter ein Jahr, das Fragen aufgeworfen hat, die weit über Einzelfälle hinausgehen. Fragen zur Verhältnismässigkeit der Aufsicht. Zur Transparenz von Kosten. Zur Gleichbehandlung. Und letztlich zur Rolle der Aufsichtsbehörde selbst. Die Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu) hat sich im vergangenen Jahr intensiv mit diesen Themen befasst – nicht theoretisch, sondern anhand konkreter Fälle aus der Praxis. Was sich dabei gezeigt hat, ist kein isoliertes Problem einzelner Institute, sondern ein strukturelles Spannungsfeld zwischen gesetzlichem Auftrag und gelebter Verwaltungspraxis.

Dieser Beitrag fasst zentrale Missstände zusammen, dokumentiert belegbare Fakten und zeigt auf, weshalb InPaSu ihre Arbeit 2026 mit noch mehr Nachdruck fortsetzen wird.

1. Verwaltungspraxis schlägt Risikobeurteilung

Die FINMA betont regelmässig, dass die Aufsicht über Vermögensverwalter risikobasiert und verhältnismässig zu erfolgen habe. Dieses Prinzip ist im Gesetz klar verankert.

In der praktischen Umsetzung zeigt sich jedoch ein anderes Bild: Formelle Verwaltungspraxis wird konsequent höher gewichtet als die individuelle Risikosituation eines Instituts – selbst dann, wenn diese nachweislich tief ist und mehrfach bestätigt wurde.

Ein besonders augenfälliges Beispiel ist die Praxis, wonach bei einem Wechsel der Aufsichtsorganisation zwingend innert sechs Monaten eine erneute ordentliche Prüfung durchzuführen ist – unabhängig davon,

  • ob das Institut über Jahre hinweg einwandfrei geprüft wurde
  • ob ein mehrjähriger Prüfaufschub bestätigt wurde,
  • ob sich Tätigkeit, Organisation und Risikoprofil überhaupt verändert haben,
  • und obwohl der neu zuständigen AO die vollständigen und aktuellen Prüfberichte der bisherigen AO vorliegen, die weniger als sechs Monate alt sind und sämtliche relevanten Grundlagen enthalten, auf denen die Risikoeinstufung und der gewährte Prüfaufschub beruhten.

Damit verfügt die neue AO bereits über alle wesentlichen Informationen, die erforderlich sind, um sich ein fundiertes Bild über das Institut zu machen. Ein erneuter ordentlicher Audit drängt sich unter diesen Umständen nur dann auf, wenn sich aus der Analyse der bestehenden Unterlagen konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente ergeben würden, die eine zusätzliche Prüfung sachlich rechtfertigen.

Eine pauschale Verpflichtung zur Durchführung eines erneuten Audits allein aufgrund eines formellen AO-Wechsels steht damit im Widerspruch zu einem risikobasierten Aufsichtsansatz und ersetzt eine individuelle Risikobeurteilung durch reine Verwaltungspraxis.

2. Die FINMA als Teil des Problems – nicht nur als Beobachterin

In mehreren Fällen hat sich gezeigt, dass die FINMA durchaus über Handlungsspielraum verfügen würde, um Ausnahmeregelungen zuzulassen oder Verwaltungspraxis an konkrete Umstände anzupassen.

Sie tut es jedoch bewusst nicht.

Stattdessen verweist sie konsequent auf bestehende Praxis, auf Zuständigkeiten der Aufsichtsorganisationen oder auf Einzelfallprüfungen – ohne Verantwortung für die systemischen Folgen zu übernehmen.

Gerade im Zusammenhang mit ausserordentlichen Situationen, wie etwa strukturellen Veränderungen im Aufsichtsmarkt, wäre es Aufgabe der FINMA gewesen,

  • Übergangsregelungen zu schaffen,
  • Alternativen realistisch zu ermöglichen
  • und risikolose Institute nicht pauschal gleich zu behandeln wie Problemfälle.

Dass dies unterblieben ist, ist keine Folge mangelnder Information, sondern eine bewusste Priorisierung von Verwaltungspraxis über risikobasierte Aufsicht.

3. Ungleichbehandlung identischer Sachverhalte

Besonders problematisch ist die unterschiedliche Behandlung sachlich vergleichbarer Konstellationen.

In Fällen, in denen sich die zuständige Aufsichtsorganisation organisatorisch und personell vollständig neu aufstellt, wird unterschieden zwischen:

  • einem formellen AO-Wechsel, der zwingend eine neue Prüfung auslöst, und
  • einer neubewilligten AO, die als Fortsetzung betrachtet wird und keine zusätzliche Prüfung erfordert.

Sachlich betrachtet ist diese Unterscheidung nicht haltbar:
In beiden Fällen müssen sich neue Personen in neue Dossiers einarbeiten. In beiden Fällen liegen vollständige Prüfberichte und Risikoeinstufungen der Vorjahre vor. In beiden Fällen ist das Risiko identisch. Dass dennoch unterschiedliche aufsichtsrechtliche Konsequenzen gezogen werden, widerspricht dem Gleichbehandlungsgrundsatz und verzerrt den Wettbewerb zwischen Aufsichtsorganisationen. Ein Wechsel wird dadurch so teuer, dass es einer Höchststrafe gleichkommt.

4. Kommunikation, die Vertrauen zerstört

InPaSu wurde mehrfach von Vermögensverwaltern kontaktiert, die im Vorfeld struktureller Veränderungen von sinkenden oder optimierten Kosten ausgingen – gestützt auf Präsentationen und Informationen, die an vereinzelten Informationsveranstaltungen mit begrenzter Reichweite gezeigt wurden.

Die Realität sah für viele Institute jedoch anders aus:
Kostensteigerungen von 100 bis 300 Prozent sind keine Einzelfälle.

Besonders stossend ist dabei, dass:

  • diese Kostenfolgen im Vorfeld nicht transparent kommuniziert wurden,
  • Fristen und Konsequenzen nur unzureichend erklärt wurden,
  • und die FINMA diese Kommunikationsinhalte weder geprüft noch korrigiert hat.

Damit wurden Institute faktisch zu Entscheidungen gedrängt, ohne eine vollständige und verlässliche Informationsbasis zu haben.

5. Kosten ohne Verhältnis zur Leistung

Ein weiteres wiederkehrendes Thema ist die Kostenrealität der Aufsicht.

Für rein administrative Vorgänge fallen Rechnungen an von:

  • der abgebenden Aufsichtsorganisation,
  • der übernehmenden Aufsichtsorganisation,
  • und zusätzlich von der FINMA selbst.

Diese Kosten entstehen teilweise ohne zusätzliche Prüfung, ohne zusätzlichen Erkenntnisgewinn und ohne erkennbare Gegenleistung. Der tatsächliche Arbeitsaufwand steht in keinem Verhältnis zu den erhobenen Gebühren.

Hinzu kommt: Der zusätzliche Audit, der in gewissen Konstellationen verlangt wird. Aus Sicht vieler Institute entsteht der Eindruck eines Systems, in dem jede beteiligte Stelle unabhängig vom effektiven Aufwand Gebühren erhebt – ohne Gesamtsicht und ohne Verhältnismässigkeit.

6. Anhaltende Intransparenz bei FINMA-Abgaben

Seit Jahren fordern die Vermögensverwalter mehr Transparenz bei der Zusammensetzung der FINMA-Abgaben. Diesbezügliche Anfragen werden regelmässig abgelehnt – selbst dann, wenn sie sich auf aggregierte, anonymisierte Zahlen beschränken.

Auch im FINMA-Roundtable vom Oktober 2025 konnten diese Fragen nicht geklärt werden. Obwohl dort angekündigt wurde, den Dialog künftig regelmässig fortzuführen, ist bis heute kein weiterer Termin bekannt. Der Eindruck verfestigt sich, dass die FINMA kein echtes Interesse an einem offenen Austausch hat:


Sie kommuniziert selektiv, beantwortet nur jene Fragen, die sie beantworten will, und entzieht sich systematisch dort, wo Transparenz für die Branche zentral wäre.

7. Fazit: Warum InPaSu weitermacht

Die hier dargestellten Punkte betreffen nicht einzelne Institute und nicht nur ein Jahr. Sie betreffen den Kern der Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter in der Schweiz.

Wenn risikolose Institute durch formelle Praxis bestraft werden, wenn Verwaltungsvorgaben höher gewichtet werden als tatsächliche Risiken, wenn Kosten ohne nachvollziehbare Gegenleistung erhoben werden, und wenn der Dialog mit der Branche faktisch zum Erliegen kommt, dann braucht es eine Organisation, die diese Missstände dokumentiert, einordnet und konsequent adressiert.

InPaSu versteht sich genau in dieser Rolle. 2025 hat gezeigt, wie notwendig diese Arbeit ist.
2026 wird zeigen, wie viel wir gemeinsam erreichen können.

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