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Wie die FINMA eine unbequeme Frage mit einem Satz beendet – und weshalb das ein strukturelles Problem is.
Nach der Fusion von OSFIN und FINcontrol zur OSFINcontrol haben sich die Aufsichtskosten für unabhängige Vermögensverwalter im Schnitt mehr als verdoppelt. InPaSu bat die FINMA um Einsicht in die Entscheidungsgrundlagen. Die Antwort der Behörde bestand aus einem einzigen Satz. Dieser Satz zeigt das strukturelle Problem in bemerkenswerter Klarheit..
DER FALL IN ZAHLEN
| Betroffene Institute | 200–300 unabhängige Vermögensverwalter (ehemalige OSFIN-Mitglieder, nun OSFINcontrol) |
| Kostensteigerung | Durchschnittlich mehr als 100 % – kein einziges Institut zahlt gleich viel wie zuvor |
| InPaSu-Umfrage | 32 Institute befragt – 32 mit Kostenerhöhung (100 % der Teilnehmenden) |
| FINMA-Abgabe (gesamt) | Von CHF 1.8 Mio. auf CHF 9.2 Mio. innerhalb von zwei Jahren |
| Kündigungsfrist | 15. November 2025 – eine Frist, die weder im Schreiben vom 1. November, noch durch die AO, noch durch die FINMA je kommuniziert wurde |
| FINMA-Antwort | 1 Satz, Art. 14 FINMAG – Amtsgeheimnis, keine weiteren Informationen |
Die Antwort, die alles sagt
Am 21. Februar 2026 richtete InPaSu eine schriftliche Anfrage an die FINMA. Gefragt wurde nach den Geschäftsberichten 2024 und 2025 der betroffenen Aufsichtsorganisationen – Dokumente, die den ehemaligen Mitgliedern der OSFIN erlaubt hätten, die Hintergründe der Fusion nachzuvollziehen. Die Antwort der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht, datiert vom 5. März 2026, lautete in voller Länge:
«Wir verweisen auf Art. 14 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG), wonach die FINMA dem Amtsgeheimnis verpflichtet ist. Dementsprechend können wir Ihnen die gewünschte Dokumentation nicht zur Verfügung stellen.»
– FINMA, Geschäftsbereich Asset Management und Märkte, 5. März 2026
Kein Kommentar. Keine Erklärung. Kein Hinweis auf alternative Informationsquellen. Ein einziger Satz – und damit ist die Sache für die FINMA erledigt.
Für die rund 200 bis 300 Vermögensverwalter, die direkt von dieser Fusion betroffen sind und deren Kosten sich seither im Schnitt mehr als verdoppelt haben, ist die Sache damit jedoch nicht erledigt.
Was die FINMA nicht beantwortet
Der Art. 14 FINMAG ist für die Behörde ein verlässliches Instrument. Er verpflichtet die FINMA zur Geheimhaltung von Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit zugehen. Das ist im Prinzip nachvollziehbar – Aufsichtsbehörden weltweit arbeiten mit vertraulichen Informationen.
Nur: Im vorliegenden Fall geht es nicht um vertrauliche Geschäftsdaten einzelner beaufsichtigter Institute. Es geht um die Frage, wie eine strukturelle Entscheidung zustande kam, die Hunderte von Unternehmen direkt betrifft und deren finanzielle Auswirkungen für viele Institute erheblich sind.
Konkret offen geblieben sind folgende Fragen:
Hat die FINMA die Fusion aktiv gefördert, geduldet oder gar angeordnet? Die Geschäftsleitung der OSFINcontrol hat gegenüber Betroffenen von einer «Zwangsfusion» gesprochen und erklärt, die Vermögensverwalter hätten «keine Wahl» gehabt. Die offizielle FINMA-Kommunikation spricht davon, die beiden Aufsichtsorganisationen hätten «beschlossen zu fusionieren». Diese Diskrepanz ist nicht aufgeklärt.
Warum wurden die neuen Kostenbedingungen erst am 1. November 2025 mitgeteilt? Die betroffenen Institute erhielten das neue Gebührenreglement ohne ausdrücklichen Hinweis auf die massive Kostensteigerung. Wer auf Basis der Informationsveranstaltungen vom Sommer 2025 – in denen explizit sinkende Kosten dargestellt wurden – von einer Kostenentlastung ausging, hatte keinen Anlass, das sechsseitige Kleingedruckte eingehend zu prüfen. Besonders stossend dabei: Die Frist zum Wechsel der Aufsichtsorganisation lief gemäss internen FINMA-Vorgaben bis zum 15. November 2025 – also lediglich 14 Tage nach Zustellung der neuen Konditionen. Diese Frist war eine interne FINMA-Vorgabe, die den betroffenen Instituten zu keinem Zeitpunkt kommuniziert worden war. Wer seinen Wechsel nicht innerhalb dieses nie kommunizierten Fensters vollzog, war faktisch gebunden.
Wie ist es möglich, dass in Informationsveranstaltungen vor der Fusion explizit sinkende Kosten dargestellt wurden – und die Realität diametral anders aussieht? Unsere Umfrage unter ehemaligen OSFIN-Mitgliedern zeigt: Kein einziges Institut zahlt heute gleich viel wie zuvor.
Auf all diese Fragen gibt Art. 14 FINMAG keine Antwort. Er verhindert nur, dass eine gegeben werden muss.
Das Öffentlichkeitsprinzip und seine blinden Flecken
Die Schweiz kennt das Öffentlichkeitsprinzip – verankert im Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ). Es besagt, dass staatliches Handeln grundsätzlich transparent und nachvollziehbar sein soll.
Nur: Die FINMA untersteht dem BGÖ nicht. Das Amtsgeheimnis nach Art. 14 FINMAG wirkt dabei wie eine zusätzliche Schutzschicht: Selbst innerhalb der Bundesverwaltung geniesst die FINMA damit einen weitreichenden Schutz vor öffentlicher Kontrolle.
Genau hier setzt die parlamentarische Initiative 25.540 von Nationalrat Rémy Wyssmann (SVP) an: Sie fordert, die FINMA dem Öffentlichkeitsprinzip zu unterstellen. Der vorliegende Fall zeigt exemplarisch, weshalb das überfällig ist.
Eine Aufsichtsbehörde, die strukturelle Entscheidungen mit erheblichen finanziellen Konsequenzen für Hunderte von beaufsichtigten Unternehmen trifft – und gleichzeitig jede Auskunft darüber mit einem einzigen Hinweis auf das Amtsgeheimnis verweigern kann –, entzieht sich einer demokratischen Kontrolle, die bei jeder anderen Bundesbehörde selbstverständlich wäre.
«Die Kernfrage ist nicht, ob die FINMA das Gesetz korrekt anwendet. Die Kernfrage ist, ob dieses Gesetz in seiner heutigen Form noch vertretbar ist.»
Ein Muster, kein Einzelfall
Die Fusion von OSFIN und FINcontrol steht nicht für sich allein. Sie ist Teil einer Entwicklung, die im unabhängigen Vermögensverwaltungssektor seit der Einführung von FIDLEG und FINIG mit wachsender Besorgnis beobachtet wird.
Die FINMA-Abgabe für den Bereich der Vermögensverwalter ist innerhalb von zwei Jahren von CHF 1.8 Mio. auf CHF 9.2 Mio. gestiegen – ein Anstieg von über 400 Prozent. Die Interpellation 25.3863 von Nationalrat Benjamin Fischer hat dazu eine Antwort des Bundesrates eingeholt. Diese Antwort enthielt nach Einschätzung der Branche keine nachvollziehbare Erklärung für diese Entwicklung.
Gleichzeitig beurteilen laut InPaSu-Erhebung über 80 Prozent der befragten Vermögensverwalter das zweistufige Aufsichtssystem, das mit FIDLEG und FINIG eingeführt wurde, als Fehlkonstruktion. Für jährliche Kosten von rund CHF 17 Mio. wurde eine Struktur geschaffen, die nach Einschätzung der Betroffenen keine Effizienzgewinne gebracht hat – sondern zusätzliche Bürokratie und Kosten.
Wenn Strukturentscheidungen dieser Tragweite ohne öffentliche Transparenz getroffen werden können und jede Nachfrage mit einem Verweis auf das Amtsgeheimnis beendet wird, ist das keine Einzelfrage mehr. Es ist eine Systemfrage.
Was jetzt notwendig ist
Die Initiative Patrimoniale Suisse und die IGUV unterstützen ausdrücklich die parlamentarischen Vorstösse, die sich dieser Systemfrage annehmen:
▸ Parlamentarische Initiative 25.540 (Wyssmann): FINMA dem Öffentlichkeitsprinzip unterstellen. Der vorliegende Fall ist ein Lehrbuchbeispiel dafür, weshalb diese Initiative notwendig ist.
▸ Motion 26.370 (Pamini): FINMA: Konsultationsmechanismus des Parlaments > Risikobasierte Ausgestaltung der FINMA-Meldepflichten. Zahlreiche Anforderungen gehen über das gesetzlich Vorgesehene hinaus und verursachen Kosten ohne regulatorischen Mehrwert.
▸ Interpellation 25.3863 (Fischer): Parlamentarische Nachfrage zu den FINMA-Abgaben und deren massivem Anstieg. Die bisherige Antwort des Bundesrates hat die offenen Fragen nicht beantwortet.
FINMA: Konsultationsmechanismus des Parlaments
Eine Aufsicht, die sich einer Rechenschaftspflicht vollständig entziehen kann, verliert auf Dauer das, worauf sie angewiesen ist: das Vertrauen der Beaufsichtigten und die Legitimation der Öffentlichkeit.
Der Schweizer Vermögensverwaltungssektor ist nicht gegen Regulierung. Er ist gegen Regulierung, die weder transparent noch verhältnismässig ist – und deren Kosten ungebremst steigen, ohne dass irgendjemand verpflichtet wäre, dafür Rechenschaft abzulegen.
Die parlamentarische Initiative 25.540 ist ein erster, konkreter Schritt, um das zu ändern. Es wäre längst an der Zeit.


Während die Branche mit immer neuen Weisungen eingedeckt wird, bleiben die wirklich relevanten Fragen unangetastet. Weder die Aufsichtsorganisationen noch die FINMA prüfen, was für Anlegerinnen und Anleger tatsächlich zählt: Qualität der Vermögensverwaltung, Angemessenheit der Strategien, Transparenz der Gebühren oder der Umgang mit Interessenkonflikten. Stattdessen beschränkt man sich auf Prüfhandlungen, die so trivial sind, dass sie problemlos von einem angelernten Trainee abgearbeitet werden könnten.
Besonders pikant: Beide Instanzen verweigern eine vollständige Offenlegung ihrer Kostenstrukturen. Wer Regulierung predigt, sollte Transparenz vorleben. Alles andere nährt den Verdacht, dass FINMA und Aufsichtsorganisationen lieber nicht allzu genau hinschauen lassen wollen, wie viel Aufwand tatsächlich betrieben wird – und wofür.
Hier geht es längst nicht mehr um Kundenschutz, sondern um die Verteidigung überflüssiger Strukturen. Für ein Land, das sich gern als Musterbeispiel für Seriosität und Effizienz inszeniert, ist das ein Armutszeugnis.
und schädigen das Verhältnis zwischen Staat, Bürger und Unternehmen. Schade dass sich die Behörde nicht bemüht, uns wenigstens das Gefühl zu geben, dass sie unsere Anliegen ernst nimmt.