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Zur Einordnung einzelner Aussagen im finews-Artikel

Zur Einordnung einzelner Aussagen im finews-Artikel

Freitag, 13 Februar 2026

Die jüngste Berichterstattung auf finews zur Fusion von Osfin und Fincontrol zur Osfincontrol hat unterschiedliche Standpunkte sichtbar gemacht. Eine öffentliche Diskussion über Regulierungspraxis, Kostenfolgen und Transparenz ist grundsätzlich zu begrüssen – insbesondere im Interesse der betroffenen unabhängigen Vermögensverwalter. Im Artikel wurden auch Aussagen über InPaSu und deren Vorgehen gemacht, die wir aus Gründen der Klarheit sachlich einordnen möchten. Unser Ziel bleibt unverändert: eine nüchterne, faktenbasierte Analyse regulatorischer Entwicklungen – nicht eine persönliche Auseinandersetzung.

1. Zur vereinsrechtlichen Prüfung

Im Rahmen unserer Sachverhaltsabklärung wurde auch die vereinsrechtliche Dimension der Fusion geprüft. In einem frühen Stadium wurde die Frage aufgeworfen, ob angeschlossene Vermögensverwalter allenfalls Mitwirkungsrechte gehabt hätten, die im Rahmen der Fusion tangiert sein könnten.

Diese Prüfung ergab, dass die angeschlossenen Institute nicht Vereinsmitglieder sind, sondern dass die ursprünglichen Selbstregulierungsorganisationen diese Rolle innehatten. Entsprechend bestand kein vereinsrechtliches Mitbestimmungsrecht der beaufsichtigten Institute.

Wir haben diesen Umstand unmittelbar nach Klärung öffentlich präzisiert. Eine ergebnisoffene Prüfung mit anschliessender Klarstellung ist Teil einer verantwortungsvollen Interessenvertretung.

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2. Zur Frage der Sachlichkeit und zur Einladung zur Stellungnahme

Im Artikel wird die Sachlichkeit unserer Motivation in Frage gestellt und darauf hingewiesen, Osfincontrol sei nicht zu einer Stellungnahme eingeladen worden.

Hierzu halten wir fest:

Der Vorstand von Osfin wurde per Einschreiben mit konkreten Fragen konfrontiert. Eine Beantwortung oder Gewährung von Akteneinsicht ist bislang nicht erfolgt.

Ein Teil dieser Fragen basierte – wie oben ausgeführt – auf der Annahme vereinsrechtlicher Mitwirkungsrechte, die sich im Nachhinein als nicht zutreffend erwiesen. Die verbleibenden Fragen zur Kommunikation der Kostenfolgen, zu Fristen und zur Transparenz der Abgaben sind jedoch weiterhin offen.

Ein telefonischer Austausch mit der Geschäftsleitung fand statt. Eine abschliessende inhaltliche Klärung der zentralen Punkte konnte dabei nicht erzielt werden.

InPaSu bleibt jederzeit bereit für einen strukturierten, sachlichen Dialog auf Basis überprüfbarer Fakten.

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3. Zur finanziellen Situation der Osfin

Im Artikel wird unsere Einschätzung als „völlig unsubstantiierte Behauptung“ bezeichnet, wonach die Osfin finanziell besser aufgestellt gewesen sei als die Fincontrol.

Vor dem Hintergrund der damals verwendeten Begrifflichkeit einer „Zwangsfusion“ habe ich persönlich bei der damaligen Geschäftsleitung der Osfin nachgefragt, ob finanzielle Schwierigkeiten oder regulatorische Massnahmen – etwa im Sinne von Enforcement-Verfahren – Anlass für die Fusion gewesen seien.

In diesem Gespräch wurden weder finanzielle Probleme noch laufende regulatorische Verfahren bestätigt; die wirtschaftliche Situation wurde als stabil beschrieben.

Da keine veröffentlichten Geschäftsberichte vorlagen und unsere schriftliche Anfrage um weiterführende Einsicht bislang unbeantwortet blieb, stützte sich unsere Einschätzung auf diese Auskunft sowie auf den Umstand, dass keine öffentlich kommunizierten Hinweise auf strukturelle Schwierigkeiten vorlagen.

Die zentrale Frage bleibt unabhängig davon bestehen:

Wenn eine Organisation mit sehr wettbewerbsfähiger Kostenstruktur fusioniert wird und dies für einen erheblichen Teil der Institute deutliche Mehrkosten zur Folge hat – welche übergeordneten Beweggründe lagen dieser Entscheidung zugrunde?

Die bislang ausstehenden Antworten auf unsere schriftlichen Anfragen tragen nicht zur Klärung dieser Punkte bei.

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4. Zur Wortwahl „Zwangsfusion“

Der Begriff einer „Zwangsfusion“ wurde im öffentlichen Diskurs verwendet. Welche regulatorischen oder strukturellen Gründe eine Fusion unter diesem Eindruck notwendig machten, ist bislang nicht transparent erläutert worden.

Sollten regulatorische Erwartungen oder aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen für die Fusion massgeblich gewesen sein, wäre eine nachvollziehbare Kommunikation gegenüber den betroffenen Instituten angezeigt gewesen.

Transparenz stärkt Vertrauen – gerade im Aufsichtskontext.

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5. Zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen

Es wurde angemerkt, dass InPaSu selbst nicht an allen Informationsveranstaltungen teilgenommen habe.

InPaSu war weder Veranstalter noch formeller Teilnehmer dieser Anlässe. Als Interessenvertretung haben wir bewusst auf die systematische Erfassung dokumentierter Rückmeldungen betroffener Institute gesetzt.

Mehrere Teilnehmer der Informationsveranstaltungen berichteten übereinstimmend, dass dort Synergien und positive Kosteneffekte in Aussicht gestellt wurden.

Mit der Zustellung des neuen Gebührenreglements am 1. November 2025 wurde erstmals eine konkrete Beurteilung der künftigen Kostenstruktur möglich. Erst auf dieser Grundlage konnten die Auswirkungen im Detail nachvollzogen werden.

Die laufende Umfrage dient dazu, dokumentierte Erfahrungswerte systematisch zu erfassen und nicht auf Einzelmeinungen zu stützen. Die bisherigen Ergebnisse zeigen eine deutliche Diskrepanz zwischen den kommunizierten Erwartungen und den gemeldeten Kostenfolgen.

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6. Zur FINMA-Abgabe und zur internen Verteilung

Ein weiterer Punkt betrifft die interne Verteilung der FINMA-Abgabe.

Während bei anderen Aufsichtsorganisationen die Verteilungslogik transparent kommuniziert wird, ist bei der Osfincontrol für einzelne Institute nicht nachvollziehbar, nach welchen konkreten Kriterien die Weiterbelastung erfolgt.

Damit stellt sich eine einfache Frage: Ist die weiterverrechnete Abgabe für das einzelne Institut in ihrer Berechnung nachvollziehbar?

Es geht dabei nicht um die Höhe der Abgabe, sondern um deren Transparenz. Nachvollziehbarkeit ist eine Voraussetzung für Vertrauen in der Aufsichtspraxis.

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7. Von der anfänglichen Zustimmung zur heutigen Einordnung

Im August 2025 hat InPaSu die Fusion grundsätzlich begrüsst. Die angekündigten Synergien und die Aussicht auf eine effizient abgestützte Aufsicht wurden als Chance für die Branche verstanden.

Mit der Zustellung des neuen Gebührenreglements am 1. November 2025 wurde erstmals eine konkrete Beurteilung der künftigen Kostenstruktur möglich.

Erst auf Grundlage dieser Unterlagen konnten Institute die Auswirkungen im Detail nachvollziehen. Für einen erheblichen Teil der Vermögensverwalter zeigte sich dabei, dass die neue Berechnungslogik zu deutlichen Mehrbelastungen führt.

Vor diesem Zeitpunkt lagen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die auf substanzielle Kostensteigerungen hingedeutet hätten. Die im Vorfeld kommunizierten Synergieeffekte liessen vielmehr auf Effizienzgewinne und Stabilität schliessen.

Vor diesem Hintergrund ist nachvollziehbar, dass sich die Bewertung der Fusion erst nach Analyse der tatsächlichen Gebührenstruktur differenzierte.

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8. Was geklärt ist – und was offen bleibt

Geklärt ist:

  • Die Fusion wurde juristisch korrekt vollzogen.
  • Vereinsrechtliche Mitwirkungsrechte der beaufsichtigten Institute bestanden nicht.

Offen bleiben:

  • Die transparente Darlegung der konkreten Beweggründe für die Fusion.
  • Die nachvollziehbare Kommunikation der Kostenfolgen im Vorfeld.
  • Die Berechnungslogik der weiterverrechneten FINMA-Abgabe.
  • Die Vereinbarkeit der Fristenpraxis mit einem risikobasierten Ansatz.
  • Die bislang nicht gewährte Akteneinsicht sowie ausstehende Antworten auf schriftliche Anfragen.

Diese Punkte betreffen grundlegende Fragen der Aufsichtspraxis.

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9. Nächste Schritte

InPaSu wird:

  • die laufende Umfrage abschliessen und anonymisiert auswerten,
  • die Ergebnisse transparent veröffentlichen,
  • Einsicht in die Geschäftsberichte 2024/2025 der beteiligten Organisationen beantragen,
  • und die strukturellen Fragestellungen in den politischen Prozess einbringen.

InPaSu lädt die Osfincontrol ausdrücklich zu einem strukturierten, faktenbasierten Dialog ein – im Interesse aller beaufsichtigten Institute.

Unser Anspruch bleibt eine sachliche Standortbestimmung auf Basis überprüfbarer Daten.

Transparenz, Verhältnismässigkeit und Rechtsstaatlichkeit sind Voraussetzung für eine funktionierende Aufsicht.

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