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Die Kosten der FINMA-Aufsicht für unabhängige Vermögensverwalter (UVV) haben sich zwischen 2022 und 2024 von CHF 1.86 Mio. auf CHF 9.247 Mio. mehr als verfünffacht — ohne öffentlich zugängliche Aufschlüsselung, ohne nachvollziehbare Erklärung, und ohne jedes Einspruchsrecht der bezahlenden Institute. Diese sogenannten nicht direkt zuordenbaren Systemkosten machen mittlerweile über 75% der gesamten FINMA-Aufsichtskosten im UVV-Segment aus.
Sie werden nicht direkt von der FINMA den Instituten in Rechnung gestellt, sondern zunächst an die Aufsichtsorganisationen (AO) belastet und von diesen pauschal pro Institut weiterverrechnet — unabhängig von Grösse, Umsatz oder tatsächlicher Inanspruchnahme der Aufsicht.
Diese Struktur ist intransparent, ungleich und rechtlich angreifbar. Das Parlament beginnt, diese Schlussfolgerungen zu ziehen.
Erste Interpellation — und eine unzureichende Antwort
Im Juni 2025 reichte Nationalrat Benjamin Fischer (SVP, Zürich) eine erste Interpellation zu den explodierenden Aufsichtskosten und den Doppelspurigkeiten im zweistufigen Aufsichtsmodell ein. Der Bundesrat antwortete im August 2025 — und enttäuschte. Statt einer differenzierten Auseinandersetzung mit der Kostenentwicklung lieferte er formale Verweise auf die gesetzlich vorgesehene Rollenverteilung. Eine quantitative Begründung des Mehraufwands fehlte ebenso wie eine kritische Stellungnahme zur fehlenden Rechtsmittelstruktur.
Wäre die Antwort substanziell gewesen, hätte es keine zweite Interpellation gebraucht.
Nationalrätin Daniela Schneeberger (FDP, Basel-Landschaft) hat diese nun eingereicht — mit präzisierten Fragen und gesteigertem institutionellem Gewicht.
Eine Interpellantin mit besonderer Fachkompetenz
Schneeberger ist keine beliebige Wirtschaftspolitikerin. Sie sitzt seit 2015 ununterbrochen in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) — dem zentralen parlamentarischen Gremium für Finanzmarktregulierung und Abgabenstruktur. Als Treuhänderin mit eidg. Fachausweis, ehemalige, langjährige Präsidentin von Treuhand|Suisse, Vizepräsidentin des Schweizerischen Gewerbeverbands und Co-Präsidentin der Parlamentarischen Gruppe Treuhand kennt sie die Realität kleiner und mittlerer Unternehmen aus der Praxis.
Ihre Interpellation ist ein klares Signal: Das Thema hat bürgerliche Breite gewonnen und ist parlamentarisch verankert — jenseits einer einzelnen Partei.
Drei Fragestellungen — ein strukturelles Problem
Die Interpellation greift drei Aspekte auf, die der Bundesrat im August 2025 unbeantwortet gelassen hat.
Transparenz der Systemkosten. Eine Verfünffachung der Aufsichtskosten in zwei Jahren ist erklärungsbedürftig — auch wenn sie begründbar wäre. Die Interpellation fragt, welche Einsichts- und Informationsmöglichkeiten den wirtschaftlich belasteten Instituten heute konkret zur Verfügung stehen, um Entstehung, Struktur und Entwicklung dieser Kosten nachvollziehen zu können. Die ehrliche Antwort lautet bislang: keine.
Verteilungslogik und Rechtsgleichheit. Bei Banken, Versicherungen und Fondsleitungen werden Aufsichtskosten nach wirtschaftlichen Kriterien wie Betriebsgrösse, Umsatz und Ertrag verteilt — so sieht es FINMAG Art. 15 vor. Im UVV-Segment hingegen zahlt jedes Institut denselben Pauschalbetrag, ob es drei oder dreissig Mitarbeitende hat. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur eine Frage der Fairness. Sie ist ein rechtsgleichheitsrechtliches Argument, das sich unmittelbar auf Art. 8 der Bundesverfassung stützt. Die Interpellation fragt, warum im UVV-Segment ein anderer Massstab gilt als andernorts — und wie sich die Belastung bei grössenbasierten Kriterien verändern würde.
Zugang zum Rechtsweg. Da die FINMA ihre Rechnung an die AO und nicht direkt an die Institute stellt, fehlt den Vermögensverwaltern ein direkter Instanzenzug gegen eine Kostenverrechnung, an deren Entstehung sie nicht beteiligt waren. Das ist kein formales Detail — es ist ein strukturelles Rechtsschutzdefizit. Die Interpellation fordert vom Bundesrat eine konkrete Einschätzung, wie dieser Zugang heute ausgestaltet ist und wie er verbessert werden kann.
Warum der Markt das Problem nicht löst
Theoretisch könnten die Aufsichtsorganisationen die FINMA-Abgabe intern nach differenzierten, grössenabhängigen Kriterien verteilen. Diese Möglichkeit ist im System vorgesehen. In der Praxis existiert sie kaum — aus einem strukturellen Grund: Eine AO, die als erste eine solche Differenzierung einführen würde, riskiert, ihre grössten Institute an Konkurrenzorganisationen zu verlieren. Der Wettbewerb zwischen den AO erzeugt damit paradoxerweise ein Gleichgewicht, das jede Reform verhindert, obwohl sie rechtlich möglich wäre.
Das bedeutet: Eine Lösung kann nicht vom Markt kommen. Sie muss politisch und gesetzgeberisch vorgegeben werden.
Was jetzt gefordert ist
Die Interpellation ist ein wichtiger Schritt — aber kein Endpunkt. Die Initiative Patrimoniale Suisse fordert auf Basis der bisherigen Erkenntnisse vier konkrete Massnahmen:
- Kostentransparenz. Öffentlich zugängliche, detaillierte Aufschlüsselung der nicht direkt zuordenbaren Aufsichtskosten im UVV-Segment — jährlich und rückwirkend für die Jahre 2022 bis 2024.
- Faire Verteilung. Einführung grössenbasierter Verteilungskriterien analog zu den Regelungen im Banken- und Versicherungsbereich, wie von FINMAG Art. 15 grundsätzlich vorgesehen.
- Effektiver Rechtsschutz. Schaffung eines direkten Rechtsmittelwegs für Vermögensverwalter gegen die über die AO weiterverrechneten FINMA-Kosten.
- Überprüfung der Doppelspurigkeiten. Unabhängige Untersuchung der strukturellen Überschneidungen im zweistufigen Aufsichtsmodell und ihrer Auswirkungen auf die Kostenbasis.
Nächste Schritte
Die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Schneeberger wird zeigen, ob die parlamentarische Arbeit ihre Wirkung entfaltet — oder ob weitergehende Massnahmen nötig werden: eine Motion, eine parlamentarische Initiative oder eine direkte Änderung der FINMA-Abgabeverordnung.
Die Initiative Patrimoniale Suisse verfolgt diese Entwicklung eng und wird über die nächsten Schritte informieren. Wer die Arbeit von InPaSu unterstützen möchte, findet auf unserer Website alle relevanten Informationen zur Mitgliedschaft.

