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Nach der Publikation des InPaSu-Artikels «Fusion OSFIN – FINcontrol: Versteckte Mehrkosten statt Vereinfachung» vom 4. November 2025 hat die neue Aufsichtsorganisation OSFINcontrol AG auf die darin aufgeworfenen Fragen reagiert.
In ihrer Antwort an InPaSu-Vertreter Roger Fromm erläutert CEO Simon Wälti die Haltung der Gesellschaft zu mehreren Punkten, die für ehemalige OSFIN-Mitglieder von erheblicher Bedeutung sind.
1. Aufsichtspauschale von CHF 1’600 ersetzt Aufwandverrechnung
Gemäss OSFINcontrol ersetzt die neue jährliche Aufsichtspauschale von CHF 1’600 die bisherige nach Aufwand berechnete interne Aufsichtstätigkeit der OSFIN. Die Pauschale deckt damit die Bearbeitung und Verifikation der Prüfberichte sowie die Auswertung der Selbstdeklarationen ab. Nicht enthalten sind jedoch die Kosten der externen Prüfgesellschaften, die weiterhin separat zu tragen sind.
Damit bestätigt sich: Die Pauschale ist zusätzlich zu den externen Prüfungskosten geschuldet und fällt in jedem Jahr an – auch in Jahren ohne tatsächliche Vor-Ort-Prüfung.
2. Zustimmung der Institute laut OSFINcontrol nicht erforderlich
OSFINcontrol erklärt weiter, dass eine ausdrückliche Zustimmung der bisherigen OSFIN-Mitglieder zur Übernahme der neuen Gebührenstruktur nicht notwendig sei. Begründet wird dies mit der rechtlichen Form einer Absorptionsfusion und der bereits erfolgten Information der beaufsichtigten Institute. Eine Möglichkeit, die neuen Konditionen abzulehnen oder individuell anzupassen, besteht laut OSFINcontrol nicht.
Aus Sicht von InPaSu bleibt damit die Frage offen, ob eine solche automatische Vertragsübernahme mit veränderten Kostenstrukturen ohne aktive Zustimmung der Betroffenen aufsichtsrechtlich zulässig ist.
3. FINMA-Abgabe weiterhin ohne transparente Verteilungssystematik
Zur Verteilung der von der FINMA erhobenen Aufsichtsabgabe machte OSFINcontrol keine konkreten Angaben. Es wird lediglich festgehalten, dass kleinere Institute weniger bezahlen als grössere und dass eine Obergrenze notwendig sei. Ein klarer Verteilschlüssel oder eine Verhältniszahl zwischen kleinsten und grössten Instituten wurde nicht offengelegt.
Damit bleibt für die beaufsichtigten Vermögensverwalter unklar, nach welchem Prinzip die FINMA-Abgabe künftig aufgeteilt wird.
4. Kulanter Umgang bei Ein- und Austritten
Bei unterjährigen Ein- oder Austritten verweist OSFINcontrol auf eine «kulante Praxis», ohne eine verbindliche Regelung zu nennen. Eine anteilige Verrechnung – etwa pro Monat oder Quartal – ist derzeit nicht vorgesehen. Gerade in Phasen von Zusammenschlüssen zwischen unabhängigen Vermögensverwaltern kann dies zu Doppelbelastungen führen.
5. InPaSu bleibt bei ihrer Haltung: Transparenz und Fairness notwendig
InPaSu begrüsst die schriftliche Klarstellung der OSFINcontrol, sieht aber weiterhin erheblichen Klärungsbedarf. Die automatische Übernahme der Verträge, die unklare Abgabeverteilung und die faktisch höheren Fixkosten stehen im Widerspruch zu den Zielen einer vereinfachten und verhältnismässigen Aufsicht.
InPaSu wird die rechtliche Grundlage dieser Praxis prüfen und die Ergebnisse der laufenden Datenerhebung und juristischen Analyse zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen.
Ziel bleibt, eine faire, nachvollziehbare und kostenverhältnismässige Aufsicht sicherzustellen – im Interesse aller unabhängigen Vermögensverwalter.
Lesetipp:
👉 Fusion OSFIN – FINcontrol: Versteckte Mehrkosten statt Vereinfachung
