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Folgeumfrage 2026
Kosten, Nutzen und Transparenz der zweistufigen FINMA-Aufsicht

InPaSu führt eine Folgeumfrage zur praktischen Wirkung des zweistufigen Aufsichtssystems mit FINMA und Aufsichtsorganisationen durch. Die erste Umfrage 2025 zeigte deutliche Skepsis gegenüber Doppelspurigkeiten, Kostenentwicklung und dem praktischen Nutzen der heutigen Aufsichtsstruktur. Diese Folgeumfrage prüft, wie sich die Einschätzung der Branche entwickelt hat. Die Umfrage richtet sich an alle FINMA-bewilligten unabhängigen Vermögensverwalter und Trustees – unabhängig von einer Mitgliedschaft bei InPaSu, IGUV oder einer anderen Organisation.

⏱ Bearbeitungszeit: ca. 15 Minuten   ·   🔒 Auswertung: anonymisiert   ·   📊 31 Fragen
Fortschritt 0 / 31 Fragen beantwortet (0%)
Hinweis zu den Skalenfragen: Bei allen Skalenfragen gilt durchgängig 1 = positive Einschätzung und 10 = kritische Einschätzung. Diese Logik entspricht der Umfrage 2025 und sichert die Vergleichbarkeit.
Block A – Zweistufiges Aufsichtssystem FINMA / AO
1Praktischer Nutzen des zweistufigen Systems

Wie beurteilen Sie den praktischen Nutzen des heutigen zweistufigen Aufsichtssystems mit FINMA und Aufsichtsorganisationen für Ihr Institut?

1 = klarer praktischer Nutzen10 = kein erkennbarer Nutzen
2Verhältnis Systemkosten zu Effizienzgewinn
InPaSu hat die jährlichen Gesamtkosten des zweistufigen Aufsichtsmodells für 2025 auf rund CHF 15–20 Mio. hergeleitet: rund CHF 9.123 Mio. FINMA-Unterdeckung im Geschäftsbereich Aufsichtsorganisationen, rund CHF 7 Mio. direkte AO-Gebühren und rund CHF 3.5–4 Mio. zusätzliche Audit- und Akkreditierungskosten. Methodische Herleitung

Wie beurteilen Sie das Verhältnis zwischen diesen Kosten und dem praktischen Effizienzgewinn für Ihr Institut?

1 = angemessenes Verhältnis10 = kein angemessenes Verhältnis
3Doppelspurigkeiten zwischen FINMA, AO und Prüfgesellschaften

Wie stark erleben Sie in der Praxis Doppelspurigkeiten zwischen FINMA, AO und Prüfgesellschaften?

1 = praktisch keine10 = erhebliche Doppelspurigkeiten
4Alternative direkte FINMA-Aufsicht

Wäre aus Ihrer Sicht eine direkte FINMA-Aufsicht über unabhängige Vermögensverwalter ohne zwischengeschaltete AO grundsätzlich prüfenswert?

Block B – Kosten, Gebühren und FINMA-Abgabe
5Entwicklung des regulatorischen Gesamtaufwands

Wie hat sich der gesamte regulatorische Aufwand Ihres Instituts seit Einführung der neuen Aufsichtsstruktur (FINIG / FINMA-Bewilligung) entwickelt?

6Fairness der Gebührenverteilung

Wie beurteilen Sie die heutige Verteilung der FINMA-Abgabe auf unabhängige Vermögensverwalter unterschiedlicher Grösse?

1 = fair und verhältnismässig10 = klar benachteiligend
7FINMA-Abgabe über die AO

Die FINMA-Abgabe wird den unabhängigen Vermögensverwaltern nicht direkt durch die FINMA, sondern über die Aufsichtsorganisationen weiterbelastet. Halten Sie dieses System für sachgerecht?

8FINMA-Abgabe Entstehung und Beeinflussbarkeit

Wie nachvollziehbar ist für Sie, durch welche konkreten Aufsichtstätigkeiten die FINMA-Abgabe entsteht – und inwieweit kann Ihr Institut deren Höhe durch eigenes Verhalten (Risikomanagement, Compliance, Geschäftsmodell) beeinflussen?

1 = nachvollziehbar und beeinflussbar10 = nicht beeinflussbar
9Rechtsschutz gegen die FINMA-Abgabe
Die FINMA-Abgabe wird Ihrem Institut nicht direkt von der FINMA in Rechnung gestellt, sondern über die Aufsichtsorganisation weiterbelastet. Rechtlich kann nur die AO – nicht Ihr Institut – die FINMA-Abgabe gegenüber der FINMA anfechten. Ihr Institut hat gegen Höhe und Berechnung der FINMA-Abgabe keinen direkten Rechtsweg gegen die FINMA.

Halten Sie diese Rechtskonstruktion für sachgerecht?

Block C – AO-Fusion, Transparenz und Rechenschaft
10Kostenentwicklung infolge der Fusion OSFIN/FINcontrol → OSFINcontrol

Falls Ihr Institut bis Ende 2025 bei OSFIN angeschlossen war: Wie haben sich Ihre jährlichen Aufsichtskosten infolge der Fusion zur OSFINcontrol entwickelt?

11Marktstruktur der Aufsichtsorganisationen

Heute beaufsichtigen zwei AO (AOOS und OSFINcontrol) rund 77% aller bewilligten unabhängigen Vermögensverwalter und Trustees in der Schweiz. Wie beurteilen Sie diese Marktstruktur?

12Transparenzpflichten der AO

Aufsichtsorganisationen sind privatrechtlich organisiert, erfüllen aber einen gesetzlich vorgesehenen Aufsichtsauftrag. Sollten AO ihre Vergütungen, Kostenstrukturen, Jahresrechnungen und wesentlichen Entscheidungsgrundlagen gegenüber den unterstellten Instituten umfassender offenlegen müssen?

13Welche Informationen sollten konkret offengelegt werden?

Mehrfachauswahl möglich:

14Informationspflicht bei Fusionen

Sollten AO verpflichtet werden, ihre unterstellten Institute vor Fusionen oder strukturellen Änderungen frühzeitig, vollständig und verständlich über Kostenfolgen, Wechselmöglichkeiten und Fristen zu informieren?

Block D – Meldepflichten und FINMA-Rundschreibenpraxis
15Verhältnismässigkeit der Meldepflichten

Wie beurteilen Sie die heutigen Meldepflichten gegenüber der FINMA bei formellen oder risikoneutralen Änderungen (z.B. Sitzverlegung, Kapitaländerung, Wechsel externer Dienstleister)?

1 = verhältnismässig und sinnvoll10 = übermässig formalistisch
16Risikobasierte Aufsicht

Wird Ihr Institut in der Praxis ausreichend nach Risiko, Geschäftsmodell und Grösse beaufsichtigt?

1 = ja, sehr differenziert10 = nein, nach Standardschema
17Faktische Wirkung von FINMA-Rundschreiben und Wegleitungen

Der Bundesrat hält fest, dass FINMA-Rundschreiben rechtlich nicht verbindlich seien. Wie erleben Sie deren Wirkung in der Praxis?

Block E – Anlegerschutz und Wettbewerb
18Beitrag zum Anlegerschutz

Hat das heutige zweistufige Aufsichtssystem aus Ihrer Sicht den Anlegerschutz spürbar verbessert?

1 = deutlich verbessert10 = vor allem Bürokratie
19Wettbewerbswirkung

Wie beurteilen Sie die Wirkung der heutigen Aufsichtsstruktur auf kleinere unabhängige Vermögensverwalter?

1 = stärkt fairen Wettbewerb10 = fördert Konsolidierung
Block F – Marktwirkung
20Wechsel- und Marktaustrittsbereitschaft

Hat Ihr Institut in den letzten 24 Monaten ernsthaft erwogen, die FINMA-Lizenz zurückzugeben, die Tätigkeit aufzugeben oder mit einem anderen Institut zu fusionieren – aufgrund regulatorischer Belastung oder Kostenentwicklung?

Block G – Politische Reformen
21Motion 26.3017 (Konsultationsmechanismus Parlament)
Die Motion verlangt keinen Eingriff des Parlaments in einzelne Aufsichtsverfahren, sondern ein institutionelles Korrektiv bei FINMA-Verordnungen und Rundschreiben mit allgemein-abstrakter Wirkung. Die WAK-N hat die Motion mit 15:9 Stimmen angenommen; der Bundesrat beantragt Ablehnung. Motion ansehen

Unterstützen Sie diese Motion?

22Wichtigste Reformforderungen (Priorisierung)

Bitte wählen Sie die aus Ihrer Sicht fünf wichtigsten Reformforderungen aus und bringen Sie diese in eine Reihenfolge. Jede Reform darf nur einmal gewählt werden.

Platz 1
Platz 2
Platz 3
Platz 4
Platz 5
23Persönliches Schlussstatement

Was möchten Sie Politik, FINMA, EFD oder AO zur heutigen Aufsichtsstruktur mitteilen?

Daraus entstehen Zitate für die politische Kommunikation. Die Zitate werden ausschliesslich anonymisiert verwendet, sofern Sie unter Frage 31 nichts anderes angeben.

📢 Helfen Sie uns, die Branche zu mobilisieren
Je mehr Vermögensverwalter und Trustees teilnehmen, desto stärker ist unsere politische Stimme. Teilen Sie diese Umfrage mit Ihren Kollegen.
Block H – Angaben zum Institut

Diese Angaben dienen der differenzierten Auswertung sowie der Plausibilisierung der Teilnahme. Sie werden ausschliesslich aggregiert ausgewertet.

24Institutstyp

Mehrfachauswahl möglich:

25Aufsichtsorganisation
26Anzahl Mitarbeitende (FTE)
27Verwaltete Vermögen (AuM)
28Kundenstruktur

Mehrfachauswahl möglich:

29Funktion der ausfüllenden Person
30Kontaktangaben

Diese Angaben dienen ausschliesslich der Plausibilisierung der Teilnahme und werden nicht einzeln veröffentlicht.

Einverständnis zur politischen Verwendung
31Verwendung der Angaben

Dürfen Ihre Antworten in anonymisierter Form für die politische Auswertung, Medienarbeit und Gespräche mit Parlament, EFD, FINMA und Branchenorganisationen verwendet werden?

📄 Abschluss: PDF erstellen und einreichen

Mit dem Klick auf den Button unten wird ein PDF mit Ihren Antworten erstellt und automatisch heruntergeladen.

⚠ Wichtig: Damit Ihre Antworten in die Auswertung einfliessen, müssen Sie das heruntergeladene PDF anschliessend per E-Mail an folgende Adresse senden:

info@inpasu.ch


Liebe Interessenten

Vielen Dank für das Interesse an unserer Arbeit und die zahlreichen Rückmeldungen zur Gründung von InPaSu. Es freut uns sehr zu sehen, dass unsere Initiative auf grosse Resonanz stösst. 

Gleichzeitig möchten wir darauf hinweisen, dass der gesamte Vorstand von InPaSu ehrenamtlich tätig ist. Es stehen keine bezahlten Ressourcen für administrative Aufgaben zur Verfügung – und genau deshalb ist es notwendig, unsere Abläufe so schlank wie möglich zu halten. 

Wir verzichten bewusst auf teure Strukturen wie Büros, Hotlines, Drucksachen oder eine Geschäftsstelle. Unser Fokus liegt auf Wirkung – nicht auf Verwaltung. InPaSu ist keine Serviceorganisation, sondern eine Interessenvertretung. Wer individuelle Lösungen oder umfassenden Support sucht, findet diesen beispielsweise beim IGUV. Wer hingegen will, dass sich jemand konkret und unabhängig für die Anliegen der bewilligten Vermögensverwalter einsetzt, ist bei InPaSu richtig. 

Alle relevanten Informationen finden sich in unseren E-Mails, unserer Satzung und den öffentlichen Stellungnahmen. Wer InPaSu besser kennenlernen möchte, ist herzlich eingeladen, an einem der nächstenIGUV-Workshops teilzunehmen oder den Kontakt mit einem unserer Vorstandsmitglieder zu suchen. 

Ich danke für euer Verständnis – und ganz besonders jenen, die mithelfen, dass wir InPaSu als unabhängige, effiziente Stimme für unsere Branche etablieren können. 

Mit kollegialen Grüssen
Roger Fromm

Das sagen unsere Mitglieder

„Es wurde höchste Zeit, dass jemand unsere Interessen konsequent und unabhängig vertritt.“
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„Ich bin dabei, weil ich nicht will, dass noch mehr Kolleginnen und Kollegen aufgeben müssen.“
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„Endlich jemand, der den Finger auf die wunden Punkte legt und nicht nur zusieht.“
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