Wichtige News

Die FINMA stuft den Einsatz eines cloudbasierten PMS-Tools durch unabhängige Vermögensverwalter als „Delegation einer wesentlichen Tätigkeit“ ein. Die Konsequenz: eine Bewilligungspflicht pro Institut, begleitet von einem komplexen, teuren und faktisch abschreckenden Verfahren. Doch diese Praxis steht in mehrfacher Hinsicht auf wackligem Fundament – sowohl fachlich als auch kostenbezogen.
Bei jeder meldepflichtigen Änderung – sei es ein neuer Gewährsträger, eine Veränderung der Eigentümerstruktur oder eine einfache Adressänderung – fallen für bewilligte Vermögensverwalter Gebühren der FINMA an. Diese liegen gemäss Gebührenreglement zwischen CHF 200 und CHF 4’000.
Am 1. Oktober 2024 ist das neue Unternehmensentlastungsgesetz (UEG) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es, die administrativen und regulatorischen Belastungen für Unternehmen – insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – spürbar zu reduzieren. Für viele Branchen ein wichtiges Signal. Doch wie sieht es in der Realität aus – insbesondere für die unabhängigen Vermögensverwalter?
Im Rahmen einer Vorkonsultation zur Änderung der FINMA-Gebührenverordnung (FINMA-GebV) hat sich der Preisüberwacher im März 2022 kritisch zur aktuellen Gebührengestaltung geäussert. Seine Stellungnahme enthält zentrale Punkte, die auch aus Sicht der unabhängigen Vermögensverwalter von grosser Bedeutung sind:
Suchen