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FINMA reagiert auf Eingabe der InPaSu zur AO-Fusion OSFIN → OSFINcontrol

Donnerstag, 13 November 2025

Die FINMA hat auf die Eingaben der Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu) reagiert. In ihrer Antwort vom 12. November 2025 hält die Aufsichtsbehörde fest, dass sie verspätet eingereichte AO-Wechselgesuche infolge der Fusion OSFIN → OSFINcontrol „wohlwollend“ prüfen werde. Damit erkennt die FINMA an, dass die bisherige Frist – Mitte November 2025 – für viele beaufsichtigte Institute faktisch nicht einhaltbar war.

Unklare Kommunikation, verspätete Information

Nach der Fusion der Aufsichtsorganisationen OSFIN und FINcontrol Suisse AG zur neuen OSFINcontrol AG hatten zahlreiche Vermögensverwalter InPaSu kontaktiert, weil sie erst im Nachhinein von den massiven Kostensteigerungen – teils über +100 % – erfahren hatten. Weder OSFIN noch FINcontrol hatten im Vorfeld transparent über Fristen, Übergangsbestimmungen oder die neuen Gebührenmodelle informiert.

InPaSu hatte daraufhin am 6. und 11. November 2025 zwei formelle Schreiben an die FINMA gerichtet und eine rechtliche Klärung gefordert. Die FINMA bestätigt nun, dass sie bei Gesuchen, die nach Mitte November eingereicht werden, „dem Umstand wohlwollend Rechnung tragen“ werde, dass das neue Gebührenreglement erst am 29. Oktober 2025 verschickt wurde.

Damit liegt erstmals eine indirekte Anerkennung der ausserordentlichen Situation vor.

Rechtsgrundlage weiter unklar

Trotz dieser pragmatischen Geste bleibt offen, auf welcher rechtlichen Grundlage die Frist Mitte November überhaupt beruht. Sie ist weder im FINMAG noch in der FINIV-AO oder einem FINMA-Rundschreiben verankert. Bislang handelt es sich lediglich um eine interne Verwaltungspraxis, die nie offiziell publiziert wurde – ein Zustand, der Rechtssicherheit und Gleichbehandlung in Frage stellt.

InPaSu fordert deshalb eine klare und verbindliche Publikation sämtlicher Fristen, Verfahren und Voraussetzungen für AO-Wechsel und Fusionen, um künftig ähnliche Situationen zu verhindern.

Offene Frage: Doppelstandard beim zusätzlichen Audit

Ungeklärt bleibt, weshalb die FINMA bei einem regulären AO-Wechsel zwingend einen zusätzlichen Audit innerhalb von sechs Monaten verlangt – bei der Fusion OSFIN → OSFINcontrol jedoch nicht. Faktisch handelt es sich auch hier um einen vollständigen Organisationswechsel, da kein einziger Mitarbeiter der bisherigen OSFIN in die neue Gesellschaft übernommen wurde.

Für Vermögensverwalter mit einem bereits bestätigten Mehrjahreszyklus (zwei bis vier Jahre) stellt dieser zusätzliche Audit eine erhebliche Kostenhürde dar und macht einen AO-Wechsel faktisch unattraktiv. InPaSu kritisiert, dass diese Praxis den Wettbewerb zwischen den Aufsichtsorganisationen verzerrt und kleinere, effizientere AOs strukturell benachteiligt. Eine einheitliche Regelung für Fusionen und Wechsel wäre im Sinne von Aufsichtstransparenz und Fairness dringend erforderlich.

Fehlende Transparenz bei der Kostenstruktur

Ein weiterer Punkt bleibt die Kostenwahrheit: Während OSFINcontrol nach aussen von einer „Vereinfachung“ spricht, führen die neuen Reglemente zu Mehrkosten von 70 % bis 300 % für viele Institute. Der günstigste Anbieter im Markt verschwindet – eine Situation, die aus wettbewerbsrechtlicher Sicht heikel ist. Sämtliche der InPaSu bekannten Institute besonders grössere werden stärker belastet.

Parallele Abklärungen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband

Parallel dazu prüft InPaSu gemeinsam mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV), vertreten durch Dr. Mikael Huber, die Kostenabwälzung im Bereich der FINMA-Enforcementverfahren. Hintergrund ist der Verdacht, dass ein erheblicher Teil der branchenweiten FINMA-Abgabe nicht verursachergerecht, sondern pauschal auf alle beaufsichtigten Institute umgelegt wird. Bereits fast sechs Prozent aller Vermögensverwalter mussten laut FINMA ein Enforcementverfahren durchlaufen – ein Anteil, der Fragen nach der Effizienz  des heutigen Systems aufwirft.

Fazit: Dringender Reformbedarf im Aufsichtsmodell

Die Reaktion der FINMA ist ein erster Schritt, doch die zentralen Fragen bleiben offen: Wie sollen beaufsichtigte Institute ihre Pflichten rechtzeitig erfüllen, wenn wesentliche Fristen nie offiziell kommuniziert werden? Weshalb werden Fusionen anders behandelt als reguläre AO-Wechsel? Und wie kann ein System glaubwürdig bleiben, wenn die Kostentransparenz fehlt und Wettbewerb faktisch verhindert wird?

InPaSu wird weiterhin für Transparenz, Fairness und Rechtssicherheit in der Aufsicht eintreten – im Interesse aller unabhängigen Vermögensverwalter der Schweiz.

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