Wichtige News

AO-Fusion OSFIN → OSFINcontrol: Fehlende Transparenz, versäumte Fristen und offene Rechtsfragen

Mittwoch, 12 November 2025

Die Fusion zwischen OSFIN und FINcontrol Suisse AG wurde ursprünglich als administrativer Fortschritt und als Vereinfachung für die beaufsichtigten Vermögensverwalter kommuniziert. Inzwischen zeigt sich jedoch ein anderes Bild: massive Kostensteigerungen, unklare Informationspolitik und eine Fristpraxis, die faktisch keinen geordneten AO-Wechsel mehr erlaubt. InPaSu dokumentiert den aktuellen Stand und fordert Aufklärung von FINMA und OSFINcontrol.

1. Ausgangslage: Ein Zusammenschluss mit Schönwetter-Rhetorik

Als die Fusion zwischen OSFIN und FINcontrol Suisse AG zur neuen OSFINcontrol AG bekannt gegeben wurde, war die Tonalität optimistisch. Von „Synergien“, „Effizienz“ und „Vereinfachung“ war die Rede. Auch InPaSu begrüsste den Zusammenschluss zunächst, da eine grössere AO mit mehr Ressourcen theoretisch eine Entlastung für kleine Institute hätte bringen können. Doch die Ernüchterung folgte rasch: Die Kommunikation war widersprüchlich, und zum Zeitpunkt der ersten öffentlichen Mitteilungen war noch unklar, ob die Fusion von der FINMA formell bewilligt oder lediglich angezeigt worden war. Eine offizielle Bestätigung lag nicht vor – was in der Branche zu Verunsicherung führte.

2. Kostenexplosion statt Vereinfachung

Mit der Fusion übernahm OSFINcontrol das bisherige Gebührenreglement der FINcontrol Suisse AG praktisch unverändert. Was auf dem Papier nach Kontinuität aussah, bedeutete in der Praxis für die ehemaligen OSFIN-Mitglieder eine Kostensteigerungen von 70 % bis über 300 %.

Der bisherige, auf tatsächlichem Aufwand basierende Ansatz von OSFIN (CHF 250/h) wurde durch eine jährliche Aufsichtspauschale von CHF 1’600 ersetzt – unabhängig davon, ob im jeweiligen Jahr eine Vor-Ort-Prüfung stattfindet oder nicht. Hinzu kommen vermögensabhängige Zuschläge und separate Gebühren der Auditoren.

„Viele kleinere Institute bezahlen nun jedes Jahr eine Pauschale, obwohl in ihrem Fall kaum Aufsichtsaufwand besteht. Das ist keine Vereinfachung, sondern eine verdeckte Preiserhöhung“, 

stellt Roger Fromm, Präsident von InPaSu klar.

„Erst durch unsere öffentliche Berichterstattung wurde den betroffenen Vermögensverwaltern überhaupt bewusst, dass sich ihre jährlichen Kosten mehr als verdoppeln.“

Der von InPaSu entwickelte Online-Rechner (verfügbar auf iguv.ch/ao-vergleich/) zeigt die Mehrbelastung für jede Kosten- und Vermögensklasse transparent auf. Kein Einwand von OSFINcontrol gegen die Berechnungen wurde bisher erhoben.

3. Fehlende Kommunikation und die Fristfalle

Besonders gravierend ist die Informationslage zum AO-Wechsel. Gemäss FINMA-Praxis kann ein Wechsel nur per 31. Dezember eines Jahres erfolgen; das dazu notwendige Änderungsgesuch muss bis Mitte November eingereicht werden. Diese Frist steht jedoch in keiner Verordnung, keinem Rundschreiben und keinem offiziellen Dokument – sie existiert ausschliesslich als interne Verwaltungspraxis.

Weder OSFIN noch OSFINcontrol haben die betroffenen Vermögensverwalter darüber informiert. Erst durch den InPaSu-Artikel vom 4. November 2025 erfuhren viele Institute, dass die Entscheidung über ihre künftige Aufsicht innerhalb weniger Tage getroffen werden müsse.

„Selbst wer sich sofort um einen AO-Wechsel bemühte, hatte faktisch keine Chance, die Frist einzuhalten“, so Fromm. „Wer die Fusion nicht akzeptiert, wird durch die Kalenderlogik gezwungen, den höheren Tarif zu übernehmen.“

4. Reaktionen der Beteiligten

OSFINcontrol: Rechtfertigung ohne Transparenz

In der schriftlichen Antwort von Simon Wälti, CEO OSFINcontrol, auf die InPaSu-Anfrage blieben zentrale Punkte offen. Die Organisation bestätigte zwar die Pauschalgebühr, bestreitet jedoch, dass es sich um eine Preiserhöhung handle. Zugleich verweigerte sie klare Angaben zur Verteilung der FINMA-Abgabe, zur Nachschusspflicht und zu allfälligen Übergangsbestimmungen. Eine Fristnennung oder rechtliche Grundlage für den 15. November blieb aus.

AOOS: Transparent, aber durch FINMA-Praxis gebunden

Im Gegensatz dazu zeigte sich die AOOS offen und präzise. CEO Ralph Frey bestätigte die Existenz der FINMA-Frist und wies darauf hin, dass ein AO-Wechsel nur möglich sei, wenn keine pendenten Aufsichtsverfahren bestünden. Zudem verlange die FINMA von jeder neuen AO eine aufsichtsrechtliche Prüfung innert sechs Monaten, auch wenn der Vermögensverwalter bereits über einen mehrjährigen Prüfzyklus verfüge.

„Die FINMA macht geltend, die neue AO müsse sich ein eigenes Urteil bilden können“, so Frey. „Weshalb diese Prüfungspflicht bei OSFINcontrol entfällt, müsste mit der FINMA geklärt werden.“

Damit wird deutlich: Die FINMA selbst schafft eine asymmetrische Ausgangslage zwischen AO-Wechsel und AO-Fusion – ein Wettbewerbsnachteil für alle, die nicht einfach „übernommen“ werden wollen.

5. Rechtliche und aufsichtsrechtliche Fragestellungen

Die aktuelle Situation wirft mehrere juristische Fragen auf:

  • Keine Rechtsgrundlage für die Mitte-November-Frist – sie ist weder gesetzlich verankert noch öffentlich kommuniziert.
  • Unzureichende Information der beaufsichtigten Institute über Kosten, Fristen und Übergangsverfahren.
  • Ungleichbehandlung zwischen Fusion (ohne Zustimmung, ohne Zusatzprüfung) und AO-Wechsel (mit hohen Hürden).
  • Doppelte Belastung durch Prüfpflicht innert sechs Monaten obwohl bereits mehrjährige Prüfzyklen diesen Vermögensverwaltern schriftlich bestätigt wurden.
  • Fehlende Rechtssicherheit infolge des personellen Zusammenbruchs der OSFIN – sämtliche Mitarbeitenden, darunter die Geschäftsführerin Caroline Kindler, haben die Organisation verlassen.

Nach Einschätzung von InPaSu verstösst dieses Vorgehen gegen grundlegende Transparenz- und Informationspflichten der Aufsichtsbehörden.

6. Eingaben und politische Schritte

InPaSu hat in zwei Schreiben an die FINMA (6. und 11. November 2025) formell Stellung genommen und gefordert:

  1. Verlängerung der AO-Wechselfrist bis Ende 2026,
  2. Vereinfachtes Verfahren ohne zusätzliche Audits für risikolose Institute,
  3. Klare Publikation aller Fristen und verbindlicher Aufsichtskriterien,
  4. Überprüfung der tatsächlichen Kostenentwicklung für ehemalige OSFIN-Mitglieder.

Die Eingabe wurde zusätzlich an die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) weitergeleitet, um eine unabhängige Beurteilung der Vorgänge zu ermöglichen.

Parallel arbeitet InPaSu mit dem Schweizerischen Gewerbeverband (SGV) zusammen. Dr. Mikael Huber hat die von InPaSu eingereichte Anfrage zu den Enforcementkosten der FINMA an die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) weitergeleitet.

Hintergrund ist der Verdacht, dass Kosten aus Enforcementverfahren pauschal auf die gesamte Branche verteilt, anstatt nach dem Verursacherprinzip belastet zu werden.

Gemäss FINMA mussten bereits rund 6 % der bewilligten Vermögensverwalter ein Enforcementverfahren durchlaufen. Damit droht das FINMA-Gütesiegel seinen Wert zu verlieren – denn auf jeden tatsächlichen Aufsichtsfranken entfielen 2024 mehr als drei Franken an nicht zuweisbaren Kosten, die offenbar aus dem Enforcementbereich stammen.

Ziel ist eine politische und aufsichtsrechtliche Klärung, um zu verhindern, dass beaufsichtigte Institute durch Fristen, Fusionen oder Gebührenpraxis faktisch ihrer Rechte beraubt werden.

7. Auswirkungen auf die Branche

Die aktuelle Situation zeigt exemplarisch, wie mangelnde Transparenz in der Aufsicht das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz gefährden kann.

Die Fusion OSFIN → OSFINcontrol wurde ohne Zustimmung der Betroffenen vollzogen, die Kostenstruktur verschlechtert sich deutlich, und die Wahlfreiheit der Institute ist eingeschränkt. Eine offene, faire Kommunikation wäre das Minimum, um die Glaubwürdigkeit des Systems zu wahren.

„Wenn eine Aufsichtsorganisation ihre Kosten verdoppelt, ohne dass die Mitglieder zustimmen oder überhaupt informiert werden, ist das ein Signalproblem für den ganzen Markt“, so Fromm. „Wir erwarten von der FINMA, dass sie in dieser Ausnahmesituation nicht schweigt, sondern korrigierend eingreift.“

Aktuell laufende Schritte der InPaSu

  • Eingabe an FINMA zur Verlängerung der AO-Wechselfrist und zur rechtlichen Klärung der Praxis.
  • Weiterleitung an die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) durch Dr. Mikael Huber (SGV).
  • Koordination mit AOOS zur Schaffung einer realistischen Alternativlösung für betroffene Vermögensverwalter.
  • Informations- und Supportangebote für betroffene Institute via inpasu.ch.
  • Öffentliche Dokumentation aller bisherigen Schreiben und Antworten zur Stärkung der Transparenz im Aufsichtsprozess.

Weiterführende Artikel

Zu diesem Artikel gibt es noch keine Kommentare
Suchen