InPaSu Dossier · OSFINcontrol-Fusion 2025

Risikobasiert angekündigt —
pauschal verrechnet.


Die Fusion von OSFIN und FINcontrol zur OSFINcontrol AG hat für ehemalige OSFIN-Mitglieder nicht zu Kostenvorteilen geführt — sondern zu massiven Mehrkosten, fehlender Transparenz und einem Gebührenmodell, das dem eigenen Anspruch auf risikobasierte Aufsicht widerspricht.

105–310%
OSFINcontrol Kostensteigerungen
InPaSu-Umfrage (n=33)
CHF 1'600
OSFINcontrol jährliche Prüfpauschale
auch ohne Audit (zzgl. MWST)
80-90%
FINMA-Kosten nicht verursacher-
gerecht zuordenbar

Unverhältnismässige Kosten

Institute ohne erhöhte Risikolage bezahlen eine Prüfpauschale — auch wenn kein Audit stattfindet. Das widerspricht Gesetz und FINMA-eigener Kommunikation.

→ Zu den Argumenten

Fehlende Transparenz

Fusionsgründe, Vergütungen, Bücher und Kalkulationsgrundlagen wurden nicht offengelegt. Eine privatrechtliche Black Box mit quasi-staatlichem Auftrag.

→ Zum Black-Box-Problem

Unzureichender Rechtsschutz

UVV haben keinen direkten Rechtsweg gegen AO-Gebühren. Die FINMA deckt das System. Parlament, EFD und EFK müssen handeln.

→ Zu den politischen Hebeln
Argumente im Detail

Was wir dokumentiert haben


Jeder Block lässt sich aufklappen und einzeln vertiefen. Alle Argumente sind faktenbasiert und mit öffentlich zugänglichen Quellen belegt.

1
Kernargumentation
Die Prüfpauschale: CHF 1'600 auch ohne Audit — und teurer als zuvor
OSFIN rechnete nach Aufwand ab. OSFINcontrol erhebt eine Jahrespauschale — auch ohne Audit. Zusatzaufwand wird trotzdem separat verrechnet.

Das Gebührenreglement der OSFINcontrol hält fest: Für die jährlich wiederkehrende Aufsichtstätigkeit wird eine Standardpauschale von CHF 1'600 zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben — unabhängig davon, ob in diesem Jahr eine ordentliche Prüfung stattfindet. Zusätzlicher Aufsichtshandlungsbedarf wird separat nach Aufwand verrechnet.

Das zentrale Problem: Institute ohne erhöhte Risikolage reichen in prüfungsfreien Jahren lediglich eine Selbstdeklaration ein — die Prüfpauschale von CHF 1'600 fällt trotzdem an. Ein Institut mit 4-jährigem Prüfintervall bezahlt über den Zyklus CHF 6'400 zzgl. MWST — drei davon ohne Prüfung.

Bei der ehemaligen OSFIN wurde nach effektivem Aufwand abgerechnet: schneller, günstiger, verursachergerecht. Vergleich der Stundenansätze: OSFINcontrol veranschlagt für die Geschäftsleitung CHF 300 pro Stunde, bei OSFIN waren es noch CHF 250. Sämtliche Ansätze sind deutlich teurer — und der Systemwechsel von aufwandsbasierter zu pauschaler Verrechnung ist der entscheidende Bruch.

«Wenn risikoreichere Institute Zusatzaufwand ohnehin separat bezahlen — wofür wird die jährliche Pauschale bei risikoarmen Instituten verwendet, wenn in diesen Jahren gar keine Prüfung anfällt?»
Verhältnismässigkeit verletzt Art. 7 Abs. 2 Bst. c FINMAG

→ OSFINcontrol Gebührenreglement (PDF, August 2025)
2
Rechtsfundament & Motion Pamini
Risikobasierte Aufsicht: Was das Gesetz verspricht — was die FINMA erlässt
Das Gesetz spricht von «wesentlichen Änderungen» nur wenn sie das Risikoprofil verschlechtern. Die FINMA-Verordnung ignoriert diese Einschränkung systematisch.

Art. 8 Abs. 2 FINIG spricht auf Gesetzesebene von «wesentlichen Änderungen» und impliziert eine Differenzierungspflicht: Wesentlich ist eine Änderung, wenn sie die Grundlagen der Bewilligung beeinträchtigt — also das Risikoprofil verschlechtert. Art. 10 FINIV auf Verordnungsstufe verzichtet genau auf diese Differenzierung und subsumiert auch Kapitalerhöhungen und risikomindernde Massnahmen unter meldepflichtige Tatbestände.

Das strukturelle Problem: Der Verordnungsgeber hat mehr reguliert als das Parlament vorgesehen hatte. Die FINMA erlässt Verordnungen und Rundschreiben, die in der Praxis wie Gesetze wirken, aber keiner parlamentarischen Qualitätsprüfung unterzogen werden.
📋 Dokumentierter Fall — November 2025 (symptomatisch für das System)

Ein Vermögensverwalter führte eine Kapitalerhöhung durch — eine risikomindernde Massnahme, die das Eigenkapital stärkt. Direkte Kosten:

StelleBetrag
AO (Bearbeitungsgebühr)CHF 800
FINMA (Standardgebühr)CHF 500
Notar inkl. VorprüfungCHF 1'800
Handelsregister inkl. VorprüfungCHF 550
Total direkte KostenCHF 3'650

Dazu: über 2 Monate Zeitverlust. Reale Gesamtkosten schätzungsweise CHF 5'000–7'000. Das ist kein Einzelfall — es ist symptomatisch für einen ganzen Katalog von Meldepflichten, der ohne Rücksicht auf Verhältnismässigkeit und Risikobasiertheit angewendet wird. InPaSu hat darauf bereits 2022 hingewiesen.

«Art. 5 BV: Staatliches Handeln muss verhältnismässig sein. Art. 10 FINIV: Ist es nicht. Und die FINMA korrigiert sich nicht selbst.»

Motion Pamini (26.3017): Die Motion der WAK-N fordert einen parlamentarischen Konsultationsmechanismus für FINMA-Regulierung. FINMA-Rundschreiben entfalten in der Praxis eine faktische Bindungswirkung — ohne ausreichende demokratische Rückbindung. Die Motion fordert ein minimales Korrektiv: frühzeitige Transparenz und Qualitätsprüfung, bevor fehlerhafte Regulierung in Kraft tritt und Millionen verschlingt. Der Bundesrat hat die Motion abgelehnt — InPaSu fordert den Ständerat auf, sie dennoch weiterzuziehen.

Art. 10 FINIV vs. Art. 8 Abs. 2 FINIG Motion 26.3017 WAK-N

→ Artikel: FINMA-Regulierung ohne Korrektiv
3
FINMA-Abgabe
Die Aufsichtsabgabe: Drei von vier Franken nicht verursachergerecht
CHF 1,86 Mio. (2022) → CHF 9,247 Mio. (2024). 75% der Kosten pauschal umgelegt — unabhängig von Grösse, Umsatz oder Risiko.

Die FINMA stellt die Aufsichtsabgabe formell den AOs in Rechnung — diese leiten sie weiter. Die Unterdeckung im Aufsichtsbereich UVV explodierte von CHF 1,86 Mio. (2022) auf CHF 9,247 Mio. (2024). Das entspricht rund 75% der Gesamtkosten in diesem Bereich. Drei von vier Franken sind nicht verursacherbezogen zuordenbar — sie werden pauschal auf alle Institute umgelegt.

Strukturelle Bevorteilung: Die FINMA verteilt die Abgabe pro Institut (Kopfpauschale), nicht nach wirtschaftlichen Kriterien. Das begünstigt systematisch die AOOS, bei der die grössten UVV angeschlossen sind — gemäss InPaSu-Schätzungen um knapp CHF 2 Mio. pro Jahr zu Lasten der kleinen Institute.

Ein Vermögensverwalter mit CHF 100 Mio. AuM und 90% Schweizer Privatkunden zahlt dieselbe Grundpauschale wie ein Institut mit internationalem Geschäft und CHF 1 Mrd. AuM. Am FINMA-Roundtable erklärte eine Vertreterin der grösseren UVV, wie wichtig die FINMA-Bewilligung im internationalen Geschäft sei. Für den Vermögensverwalter mit Lokalkundschaft ist die FINMA-Bewilligung regulatorisch verpflichtend — aber im Kundengespräch schlicht irrelevant. Er zahlt überproportional für etwas, das ihm nichts bringt ausser Zeitaufwand und Kosten.

Strukturelles Ungleichgewicht: Rund 80 inländische Gruppengesellschaften grösserer Finanzinstitute sind der FINMA direkt unterstellt und erhalten keine AO-Rechnung. Warum müssen diese nicht ebenfalls für die nicht verursachergerecht zuordenbaren Kollektivkosten aufkommen? Eine Antwort ist bis heute ausgeblieben.

💡 InPaSu-Reformvorschlag — orientiert am Bankenmodell (1:50)
  • Grundpauschale: CHF 500–1'000 pro Institut, maximal 1% vom Umsatz
  • Umsatzabhängiger Teil: bis max. CHF 50'000 — nur für die rund 200 grössten UVV
  • Direkte Rechnungsstellung durch die FINMA an jedes Institut
→ Artikel: Kostenexplosion 2022–2024 — Ursachen und Reformvorschlag
4
Wettbewerb & Wahlfreiheit
Versteckte Wechselfrist und ein rechtliches Paradox
Wechselfrist 15. November. FINMA-Bewilligung der neuen AO: 27. November. Wie soll man einer AO beitreten, die noch nicht existiert?

Das neue Gebührenreglement wurde den betroffenen Instituten am 1. November 2025 zugestellt. Die FINMA-interne Wechselfrist war der 15. November 2025 — 14 Tage später. Diese Frist ist gesetzlich nicht verankert, existiert nur als interne Verwaltungspraxis und wurde durch keine Stelle je offiziell kommuniziert.

85% der betroffenen InPaSu-Mitglieder kannten diese Frist nicht. Und dann das Paradox: Die FINMA genehmigte die Fusion und damit die neue OSFINcontrol AG erst am 27. November 2025. Die Eintragung ins Handelsregister erfolgte am 22. Dezember. Die Wechselfrist endete jedoch am 15. November — 12 Tage bevor die neue AO FINMA-bewilligt war.

Wäre es nicht logisch, dass man als UVV zuerst abwarten muss, ob eine AO bewilligt ist, bevor man sich ihr anschliessen kann? Nach Eingabe von InPaSu signalisierte die FINMA Entgegenkommen bei verspäteten Wechselgesuchen. Die Kernfrage blieb offen: Warum wird bei einem regulären AO-Wechsel ein kostspieliger Erstaudit verlangt (CHF 3'000–5'000) — bei der Fusion aber nicht?

FINMA bewilligte AO nach Ablauf der Wechselfrist Fehlende Rechtssicherheit
5
Fusionsgrundlagen
OSFIN war wirtschaftlich gesund — kein Fusionsanlass erkennbar
Die Geschäftsleitung selbst sprach von «Zwangsfusion». Die FINMA nannte es freiwillig.

OSFIN hatte im Vorjahr eines ihrer erfolgreichsten Geschäftsjahre verzeichnet. Keine bekannten Enforcement-Fälle, keine anhängigen Verfahren, kein erkennbarer wirtschaftlicher Anlass für einen Zusammenschluss mit der FINcontrol Suisse AG.

Widersprüchliche Darstellungen: Die Geschäftsleitung der späteren OSFINcontrol bezeichnete den Zusammenschluss in Gesprächen mit betroffenen Instituten als «Zwangsfusion» und erklärte, die Institute hätten «keine Wahl» gehabt. Die FINMA kommunizierte denselben Vorgang als freiwilligen Zusammenschluss. Ein Verantwortlicher bestritt die Verwendung des Begriffs später.
«Wer hat diesen Prozess initiiert und gesteuert? Und welche Rolle spielte die zuständige Aufsichtsbehörde dabei?»

InPaSu erhebt keine unbelegten Vorwürfe. Die Fakten sind aber nicht mit einer rein privatwirtschaftlichen, freiwilligen Fusionsentscheidung vereinbar. Eine vollständige Aufklärung liegt im öffentlichen Interesse.

6
Transparenz & Rechtsstaatlichkeit
Die Black Box: Privatrechtliche Gewinnmaximierung mit quasi-staatlichem Auftrag
Wer zwangsweise zahlt und wirtschaftlich haftet, muss prüfen können, wofür er zahlt. Das ist heute nicht möglich.

Die OSFINcontrol ist privatrechtlich organisiert, erfüllt aber eine gesetzlich vorgesehene Aufsichtsfunktion. Gemäss Art. 13 Abs. 1 des Aufsichtskonzepts (Januar 2026): «Die Kosten der Aufsicht sind vom Beaufsichtigten zu tragen.»

Was die Institute nicht erhalten: Keine Einsicht in die Bücher der AO. Keine Offenlegung der Vergütungen. Keine transparente Darstellung der Fusionsgründe. Keine Kalkulation der Prüfpauschale. Keine Zahlungsflüsse zu Aktionären (VQF, Polyreg) und Dienstleistern.
«Das Institut trägt die Kosten, aber nicht die Kontrolle. Es trägt das Risiko, aber erhält keine Transparenz.»

Die offene Grundsatzfrage: Muss für privatrechtlich organisierte Institutionen, die einen quasi-staatlichen Auftrag wahrnehmen, bei der Frage der Gewinnmaximierung nicht eine erhöhte Kontroll- und Offenlegungspflicht gelten — besonders wenn kein wirksames Einspracherecht besteht und jedes Handeln von der FINMA gedeckt wird?

7
Kostenwahrheit
Enforcement-Kosten: Amtsgeheimnis statt Verursacherprinzip
5,8% der Institute verursachen Enforcement-Fälle — 100% tragen die Kosten kollektiv, ohne Einsicht.

InPaSu verlangte bei der FINMA die Offenlegung der Enforcement-Kosten. Die FINMA lehnte ab und berief sich auf das Amtsgeheimnis — bestätigte aber indirekt, dass diese Kosten branchenweit auf alle Institute umgelegt werden.

Bei 86 abgeschlossenen Enforcement-Fällen (rund 5,8% aller bewilligten UVV): Regelkonforme Institute finanzieren Aufsichtsverfahren gegen Regelbrecher — ohne Einsicht in die Kosten, ohne Einspruchsrecht, ohne Möglichkeit kostensenkender Einflussnahme.

Fehlanreiz: Wenn Enforcement-Kosten nicht den verursachenden Instituten zugerechnet werden, entfällt der finanzielle Disziplinierungseffekt. Risikoarme, regelkonforme Institute tragen Kosten, die nichts mit ihrer eigenen Aufsichtslast zu tun haben.
8
Staatliche Einschätzung
Der Preisüberwacher hat 2022 gewarnt — und keine Antwort erhalten
Formelle Empfehlungen, gesetzliche Begründungspflicht, bis heute keine öffentlich dokumentierte Umsetzung.

Der Preisüberwacher Stefan Meierhans hat am 17. März 2022 gegenüber dem EFD/SIF formell Stellung genommen zur geplanten Änderung der FINMA-GebV (Aktenzeichen PUE-453-200).

Der FINMA-Stundenansatz von bis zu CHF 500 sei «äusserst hoch» und die Streubreite «fragwürdig». Kleinere Institute könnten «übermässig betroffen» werden. Eine Quersubventionierung könne «nicht ausgeschlossen werden». Die Prüfung des Äquivalenzprinzips war mangels FINMA-Informationen nicht möglich.

Formelle Empfehlungen: Prüfung tieferer Gebühren mit Wiedervorlage nach zwei Jahren; internationaler Benchmark; Transparenzinstrument zur Überprüfung von Kostendeckung und Äquivalenz.

Gesetzliche Begründungspflicht (Art. 14 Abs. 2 PüG): Das EFD war verpflichtet, im Antrag an den Bundesrat auszuweisen, ob und wie es diesen Empfehlungen folgt. Ob das geschehen ist — und mit welcher Begründung nicht — ist bis heute öffentlich nicht dokumentiert.
→ PUE-Stellungnahme herunterladen (PDF, 17.03.2022)
9
Marktstruktur & Systemfrage
Die effizienteste AO wurde von der teuersten übernommen — forciert oder geduldet?
75% der InPaSu-Mitglieder gegen das zweistufige System. Die FINMA verweigert die Informationen für eine fundierte Entscheidung.

OSFIN war nicht einfach günstiger — sie war die effizienteste AO des Marktes: schnell, aufwandsbasiert, verursachergerecht. Mit der Fusion wurde sie von der teuersten übernommen. Hat die FINMA diesen Prozess bewusst forciert — oder einfach hingenommen?

75% der InPaSu-Mitglieder haben sich in einer Umfrage 2025 gegen das zweistufige AO-System ausgesprochen. Der erwartete Effizienzgewinn ist ausgeblieben. Die FINMA verweigert jedoch, die Informationen bereitzustellen, um beurteilen zu können, ob eine Direktunterstellung tatsächlich schlechter wäre.

Technisch wäre es möglich: Mit dem EHP-Portal der FINMA sind die Voraussetzungen für eine deutlich effizientere Direktaufsicht bereits vorhanden. Dennoch werden solche Grundsatzfragen am FINMA-Roundtable nicht traktandiert. Die FINMA weigert sich auch, Banken-Direktunterstellung mit UVV-Direktunterstellung zu vergleichen, obwohl sie über 10'000 Versicherungsvermittler bereits direkt beaufsichtigt.

InPaSu fordert: Was würde eine Direktunterstellung der UVV unter die FINMA konkret bedeuten — für Kosten, Prozesse und Aufsichtsqualität? Solange diese Frage nicht beantwortet wird, kann keine informierte Entscheidung über die Zukunft des Modells getroffen werden.

Offene Fragen

Was wir von OSFINcontrol, FINMA und EFD wissen wollen


Diese Fragen sind faktenbasiert, präzise und bisher unbeantwortet.

Prüfpauschale und Leistungsnachweis 4 Fragen
01 Welche konkrete Leistung erbringt die OSFINcontrol in Jahren ohne ordentliche Prüfung, die die jährliche Prüfpauschale von CHF 1'600 rechtfertigt?
02 Wie ist die Prüfpauschale von CHF 1'600 kalkuliert — welche Kostenpositionen fliessen ein, und wie wurde der Betrag gegenüber dem bisherigen Aufwandsmodell der OSFIN begründet?
03 Wenn Zusatzaufwand separat verrechnet wird: Welche Leistungen deckt die Standardpauschale in Nicht-Prüfjahren ab, die nicht ohnehin separat verrechenbar wären?
04 Was geschieht buchhalterisch mit den vereinnahmten Pauschalen der Nicht-Prüfjahre — werden sie für das Prüfjahr vorgehalten, und wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage?
Transparenz, Fusion, Vergütungen und Gewinnmaximierung 5 Fragen
01 Warum wurden die wirtschaftlichen Gründe der Fusion nicht offengelegt, obwohl die angeschlossenen Institute alle finanziellen Folgen zu tragen haben?
02 Welche Vergütungen erhalten Verwaltungsrat und Geschäftsleitung der OSFINcontrol — vor und nach der Fusion? Welche Zahlungsflüsse bestehen zu den Aktionären VQF und Polyreg?
03 Gab es vor der Fusion finanzielle Schwierigkeiten bei einer der beteiligten Organisationen — und welche Verbindlichkeiten wurden übernommen?
04 Hat die FINMA im Vorfeld der Fusion auf eine oder beide Organisationen eingewirkt — und falls ja: in welcher Form und auf welcher Rechtsgrundlage?
05 Muss für privatrechtlich organisierte Institutionen mit quasi-staatlichem Auftrag bei der Frage der Gewinnmaximierung nicht eine erhöhte Kontroll- und Offenlegungspflicht gelten — insbesondere wenn kein wirksames Einspracherecht besteht?
FINMA-Abgabe, Rechtsschutz und strukturelle Ungleichheiten 5 Fragen
01 Wer hat bei der ursprünglichen Ausgestaltung der FINMA-GebV darauf hingewirkt, dass die AOs die FINMA-Abgabe bezahlen und als Rechnungsweiterleiter fungieren — und warum wird dem wirtschaftlich betroffenen UVV nicht direkt eine Rechnung zugestellt?
02 Warum sind rund 80 inländische Gruppengesellschaften (Direktunterstellung FINMA) von der AO-Abgabe nicht betroffen — und warum müssen diese nicht für die nicht verursachergerecht zuordenbaren Kollektivkosten aufkommen?
03 Hat die FINMA das Gebührenreglement der OSFINcontrol materiell geprüft — und wie rechtfertigt sie die jährliche Prüfpauschale auch in Jahren ohne Audit für risikoarme Institute?
04 Hat das EFD die Empfehlungen des Preisüberwachers vom 17.03.2022 (PUE-453-200) im Antrag an den Bundesrat ausgewiesen — und falls nein, mit welcher Begründung (Art. 14 Abs. 2 PüG)?
05 Sämtliche Meldepflichten gemäss Art. 10 FINIV sollten auf Verhältnismässigkeit und Risikobasiertheit überprüft werden. Wann ist die FINMA bereit, diesen gesamten Katalog einer unabhängigen Qualitätsprüfung zu unterziehen?
Systemfrage: Zweistufiges Modell und Direktunterstellung 3 Fragen
01 Was würde eine Direktunterstellung der UVV unter die FINMA konkret bedeuten — für Kosten, Prozesse und Aufsichtsqualität? Die FINMA verweigert diese Informationen. Warum?
02 Das EHP-Portal der FINMA erlaubt bereits heute eine weitgehend digitale Aufsicht. Warum werden am FINMA-Roundtable Grundsatzfragen zum zweistufigen Modell nicht traktandiert?
03 Hat die FINMA den Prozess der Fusion der effizientesten zur teuersten AO bewusst forciert oder nur hingenommen — und wie beurteilt sie die Auswirkungen dieser Marktkonzentration?
Was InPaSu getan hat

Nicht bloss kritisiert — dokumentiert und gehandelt



2024–2025
Umfrage und Kostenerhebung
33 Teilnehmer, ausschliesslich Kostensteigerungen zwischen 105% und 310%. Zwei dokumentierte Fallbeispiele mit 141% und 165% Mehrkosten.
→ Interaktiver Kostenkalkulator auf iguv.ch/ao-vergleich
November 2025
Eingabe an FINMA — mit Wirkung
InPaSu dokumentierte die versäumten Fristen und Kostensteigerungen. Die FINMA signalisierte Entgegenkommen bei verspäteten Wechselgesuchen. Schreiben an die Parlamentarier Fischer, Schneeberger, Pamini und Wyssmann.
März 2026
Formelle Eingabe an das EFD
Vollständiges Dossier mit allen dokumentierten Mängeln formell an das EFD eingereicht — mit Parlamentariern im CC.
Ausstehend · Ständerat
Motion Pamini (26.3017): Weiterzug in den Ständerat
Die Motion fordert einen parlamentarischen Konsultationsmechanismus für FINMA-Regulierung. FINMA-Rundschreiben sollen nicht ohne demokratische Rückbindung quasi-normative Bindungswirkung entfalten dürfen. Der Bundesrat lehnte ab — InPaSu fordert den Ständerat auf, die Motion dennoch weiterzuziehen.
→ Artikel: FINMA-Regulierung ohne Korrektiv
Antwort ausstehend · Bundesrat
Interpellation Schneeberger: FINMA-Abgabe
Nationalrätin Daniela Schneeberger hat zur FINMA-Aufsichtsabgabe interpelliert. Die Antwort des Bundesrats ist ausstehend. InPaSu wird diese öffentlich kommentieren.
→ Artikel: Zweite Interpellation zur FINMA-Abgabe
In Vorbereitung · EFD
EFD-Eingabe: Rechenschaftspflichten der AO und Haftbarkeit
InPaSu bereitet eine formelle Eingabe zu den Rechenschaftspflichten der AO und der wirtschaftlichen Haftung angeschlossener Institute vor. Das Schreiben wird hier verlinkt, sobald es eingereicht ist.
Politische Hebel

Wer kann handeln — und wie


Die formalen Rechtswege sind unzureichend. Deshalb braucht es Parlament, EFD, Preisüberwacher und Öffentlichkeit als Korrektiv.


Ständerat

Motion Pamini (26.3017) weiterziehen

Die Motion fordert parlamentarische Qualitätsprüfung für FINMA-Regulierung. Der Bundesrat lehnte ab. InPaSu fordert den Ständerat auf, diese Entscheidung nicht zu akzeptieren.

→ Artikel lesen

Nationalrat / Bundesrat

Interpellation Schneeberger

Nationalrätin Daniela Schneeberger hat zur FINMA-Abgabe interpelliert. Die Antwort des Bundesrats ist ausstehend. InPaSu wird diese öffentlich kommentieren.

→ Artikel lesen

EFD / Preisüberwacher / EFK

Aufsicht über die Aufsicht

Das EFD hat eine Begründungspflicht (Art. 14 Abs. 2 PüG). Die EFK kann prüfen, ob die FINMA ihre Aufsicht über AOs wirtschaftlich ausübt.

Zu den offenen Fragen

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Art. 7 FINMAG, Art. 24 FINMAG und Art. 5 BV sind Bundesrecht und Verfassungsrecht. InPaSu sorgt dafür, dass diese Rechte durchgesetzt werden.

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