Wichtige News
Dienstag, 4 November 2025
Als im Herbst 2025 die Fusion der beiden Aufsichtsorganisationen OSFIN und FINcontrol Suisse AG zur neuen OSFINcontrol AG bekanntgegeben wurde, begrüsste InPaSu den Zusammenschluss zunächst als sinnvolle Massnahme zur Vereinheitlichung der Aufsichtspraxis.
Mittwoch, 8 Oktober 2025
Am 7. Oktober 2025 fand in Bern ein Treffen statt, das viele für längst überfällig hielten: Die FINMA lud Vertreter der unabhängigen Vermögensverwalter erstmals direkt an einen gemeinsamen Roundtable. Und zum ersten Mal sass nicht nur die Aufsichtsspitze der FINMA geschlossen mit am Tisch, sondern auch fünf Branchenverbände, darunter die Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu). Ein historischer Moment – und vielleicht der Beginn eines echten Dialogs.
Dienstag, 30 September 2025
Die Regulierung der Vermögensverwalter ist in Bewegung. Während die Schweiz seit Jahren immer komplexere Regeln einführt, setzt die US-Aufsicht auf schlanke Prozesse, klare Zuständigkeiten und Kostenfairness. Der direkte Vergleich zeigt, dass sich die Schweiz zunehmend selbst stranguliert – zulasten ihrer Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
Donnerstag, 28 August 2025
Die Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu) begrüsst den Zusammenschluss von FINcontrol Suisse AG und OSFIN zur neuen OSFINcontrol AG. Wir sehen darin eine Chance für eine effizientere, professionellere und sprachregional breit abgestützte Aufsicht, die der Vielfalt der unabhängigen Vermögensverwalter besser Rechnung tragen kann.
Montag, 25 August 2025
Mit der Interpellation vom 20. Juni 2025 wurden dem Bundesrat fünf präzise Fragen zur massiven Kostenentwicklung, zur Aufsichtsstruktur sowie zur Verhältnismässigkeit der FINMA-Aufsicht im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) gestellt. Die Antwort des Bundesrates vom 20. August 2025 liegt nun vor.
Mittwoch, 13 August 2025
Unabhängige Vermögensverwalter (UVV) in der Schweiz unterstehen seit 2020 und vollständiger Umsetzung ab 2023 einem zweistufigen Aufsichtssystem. Sie benötigen seither eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und müssen sich gleichzeitig einer von der FINMA bewilligten Aufsichtsorganisation (AO) anschliessen.

