Wichtige News

Dienstag, 30 September 2025
Die Regulierung der Vermögensverwalter ist in Bewegung. Während die Schweiz seit Jahren immer komplexere Regeln einführt, setzt die US-Aufsicht auf schlanke Prozesse, klare Zuständigkeiten und Kostenfairness. Der direkte Vergleich zeigt, dass sich die Schweiz zunehmend selbst stranguliert – zulasten ihrer Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit.
InPaSu begrüsst Zusammenschluss zu OSFINcontrol AG
Donnerstag, 28 August 2025
Die Initiative Patrimoniale Suisse (InPaSu) begrüsst den Zusammenschluss von FINcontrol Suisse AG und OSFIN zur neuen OSFINcontrol AG. Wir sehen darin eine Chance für eine effizientere, professionellere und sprachregional breit abgestützte Aufsicht, die der Vielfalt der unabhängigen Vermögensverwalter besser Rechnung tragen kann.
Montag, 25 August 2025
Mit der Interpellation vom 20. Juni 2025 wurden dem Bundesrat fünf präzise Fragen zur massiven Kostenentwicklung, zur Aufsichtsstruktur sowie zur Verhältnismässigkeit der FINMA-Aufsicht im Bereich der unabhängigen Vermögensverwalter (UVV) gestellt. Die Antwort des Bundesrates vom 20. August 2025 liegt nun vor.
Mittwoch, 13 August 2025
Unabhängige Vermögensverwalter (UVV) in der Schweiz unterstehen seit 2020 und vollständiger Umsetzung ab 2023 einem zweistufigen Aufsichtssystem. Sie benötigen seither eine Bewilligung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) und müssen sich gleichzeitig einer von der FINMA bewilligten Aufsichtsorganisation (AO) anschliessen.
Dienstag, 12 August 2025
Seit Einführung des FINIG/AO‑Modells zahlen unabhängige Vermögensverwalter (UVV) nicht nur ihre individuellen Gebühren (Bewilligungen, Meldungen, Verfahren), sondern auch eine kollektive Aufsichtsabgabe. Gerade bei den UVV ist diese Abgabe zwischen 2022 und 2024 sprunghaft gestiegen: Die Unterdeckung im Aufsichtsbereich der Aufsichtsorganisationen (AO), über den UVV finanziert werden, kletterte von CHF 1.86 Mio. (2022) auf CHF 9.247 Mio. (2024) – und entsprach damit rund 75 % der gesamten Kosten in diesem Bereich.
Donnerstag, 24 Juli 2025
Unabhängige Vermögensverwalter (UVV) in der Schweiz unterstehen seit Inkrafttreten des Finanzinstitutsgesetzes (FINIG) einer neuen Aufsichtsstruktur. Sie benötigen eine Bewilligung der FINMA und müssen sich einer von fünf zugelassenen Aufsichtsorganisationen (AO) anschliessen. Die AOs – wie AOOS, FINcontrol, OSIF, OSFIN und SO-FIT – übernehmen die laufende Aufsicht über die Vermögensverwalter im Auftrag der FINMA. In der Praxis erfolgt diese Aufsicht wesentlich durch jährliche Prüfungen, welche nicht die FINMA oder die AO selbst durchführen, sondern von externen Revisionsgesellschaften (Auditoren) wahrgenommen werden.
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