Wichtige News

Montag, 21 Juli 2025
Am 17. Juli 2025 hat der VSV-ASG (Verband Schweizerischer Vermögensverwalter / Alliance des Swiss Gestionnaires) seinen Mitgliedern per Newsletter seine offizielle Position zur Erhöhung der FINMA-Aufsichtsabgabe mitgeteilt. Darin wird die massive Kostenbelastung zwar anerkannt, gleichzeitig aber relativiert, gerechtfertigt und faktisch als gegeben dargestellt. Aus Sicht der Initiative Patrimoniale Suisse ist diese Position problematisch – und im Kern nicht im Interesse der breiten Mehrheit der bewilligten Vermögensverwalter.
Dienstag, 8 Juli 2025
Die FINMA-Abgabe 2025 sorgt erneut für Unmut bei vielen unabhängigen Vermögensverwaltern. Einmal mehr erhalten die bewilligten Institute eine pauschale Rechnung über rund CHF 7’000 (inkl. MwSt) – unabhängig von Unternehmens-grösse, Risikoexponierung oder effektivem Aufsichtsbedarf. Über 75% der Gesamtkosten in diesem Aufsichtsbereich kann die FINMA keinem eindeutigen Verursacher zuordnen. 2022 waren es noch CHF 1.86 Mio. oder 21%. Mit mehr als CHF 9.2 Mio. im 2024 nimmt dieser Aufsichtsbereich inzwischen den unrühmlichen Spitzenplatz sämtlicher FINMA-Aufsichtsbereiche ein.
Freitag, 20 Juni 2025
Am 20. Juni 2025 wurde im Schweizer Parlament ein wichtiges Signal gesetzt: Nationalrat Benjamin Fischer (SVP) hat eine Interpellation zur Gebührenstruktur der FINMA eingereicht – mit dem Ziel, die massive Kostenbelastung unabhängiger Vermögensverwalter politisch zu überprüfen.
Donnerstag, 15 Mai 2025
Was unabhängige Vermögensverwalter über FINMA, AO und Gebührenverteilung wirklich denken
Mittwoch, 9 April 2025
Die FINMA stuft den Einsatz eines cloudbasierten PMS-Tools durch unabhängige Vermögensverwalter als „Delegation einer wesentlichen Tätigkeit“ ein. Die Konsequenz: eine Bewilligungspflicht pro Institut, begleitet von einem komplexen, teuren und faktisch abschreckenden Verfahren. Doch diese Praxis steht in mehrfacher Hinsicht auf wackligem Fundament – sowohl fachlich als auch kostenbezogen.
Donnerstag, 27 März 2025
Bei jeder meldepflichtigen Änderung – sei es ein neuer Gewährsträger, eine Veränderung der Eigentümerstruktur oder eine einfache Adressänderung – fallen für bewilligte Vermögensverwalter Gebühren der FINMA an. Diese liegen gemäss Gebührenreglement zwischen CHF 200 und CHF 4’000.
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